Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Werbestelen im öffentlichen Raum

Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.02.2019

Seit einiger Zeit nimmt die Anzahl der im öffentlichen Raum installierten Werbetafeln einer bundesweit bekannten Werbefirma überhand. Es handelt sich um einbeinige, rechteckige Stelen ungeheuren Ausmaßes, die das Stadtbild vor allem an Kreuzungen und Hauptverkehrsachsen erheblich beeinträchtigen, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ablenken und nachts auch erheblich zur Lichtverschmutzung beitragen. Ein Beispiel ist die Stele an der Rheinstraße direkt neben der Einfahrt in die Tiefgarage des Rathauses.

Wir fragen daher an:

1. Gibt es eine vertragliche Grundlage, aufgrund derer die Stadt die exzessive Errichtung der Stelen genehmigen muss?
2. Welche Gestaltungskriterien gibt die Stadt vor?
3. Nach welchen im Ortsrecht verankerten Richtlinien genehmigt die Stadt Mainz diese großformatigen Werbeanlagen?
4. Gibt es Tatbestände, die zur Ablehnung eines Antrags auf Errichtung einer solchen Werbetafel führen können? Falls JA: Welche?
4. Inwieweit besteht die Möglichkeit, der Errichtung im Einzelfall zu widersprechen bzw. die ersatzweise Errichtung an anderer Stelle herbeizuführen?
5. Wie viele dieser Werbeanlagen sind im Stadtgebiet installiert, und wo? Gibt es eine Maximalzahl an Stelen die im Stadtgebiet zugelassen werden können? Wie viele weitere Genehmigungen solcher Anlagen sind für die Verwaltung noch denkbar?
6. Nach §52 Satz (2) ist eine störende Häufung von Werbeanlagen unzulässig. Welche Richtlinien gibt die Stadt Mainz in Bezug auf Anzahl pro Straßenabschnitt und Frequenz der Werbeanlagen vor?
7. Besteht die Möglichkeit, die Auflage zu erteilen, dass die Stelen zwischen 21:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens abgeschaltet werden, um die Lichtverschmutzung zu reduzieren?
8. Welche anderen Auflagen sind durchsetzbar?
9. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der Stadt aus der Gestattung, die Werbetafeln im öffentlichen Raum zu betreiben? Wofür werden diese Einnahmen genutzt?
10. Wie hoch ist der Energieverbrauch pro Anlage? Und erfolgt die Stromversorgung über erneuerbare Energie?
11. Welchen Einfluss haben diese elektronischen Werbeanlagen auf die Verkehrssicherheit, insbesondere durch den wiederkehrenden Wechsel der Anzeigen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück