Antrag / Anfrage / Rede
Zukünftiger Umgang mit Leih-E-Scootern im Stadtgebiet Mainz
Antrag zur Stadtratssitzung am 03.09.2025
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur verbindlichen stadtweiten Stellplatzpflicht für E-Scooter für alle Ortsbezirke zu erarbeiten.
2. Die Leihfirmen werden angewiesen, das Abstellen von E-Scootern ausschließlich an ausgewiesenen Stellflächen zu ermöglichen (technische Steuerung über App/Freischaltung).
3. Leihfirmen werden in die Pflicht genommen, Verantwortung für Fehlverhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu übernehmen, z.B. in Form von Sanktionen bei Falschparken oder unsachgemäßer Nutzung.
4. Darüber hinaus müssen Kontrollen erfolgen, um die Nutzung von Fußwegen einzudämmen oder das Fahren mit zwei Personen auf den E-Scooter zu verhindern.
5. Schließlich soll die Verwaltung vorsorglich prüfen, unter welchen Bedingungen ein Verbot von E-Scootern in gesamten Stadtgebiet nach dem Vorbild anderer Städte rechtlich möglich ist. Danach sollen die städtischen Gremien mit den Ergebnissen befasst werden.
Begründung:
Die Zahl der E-Scooter im Stadtgebiet hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Vor allem im Innenstadtbereich kommt es regelmäßig zu Behinderungen und Gefährdungen durch achtlos abgestellte Fahrzeuge auf Gehwegen, an Blindenleitlinien und an Haltestellen. Fußgängerinnen und Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Familien mit Kinderwagen sind hiervon besonders betroffen. Darüber hinaus werden E-Scooter häufig umgeworfen, so dass sie als Stolperfallen besonders gefährlich sind.
Bisherige Maßnahmen wie Abstellzonen oder andere Vereinbarungen mit Anbietern haben keine ausreichende Wirkung erzielt. Ein stadtweites Konzept zur verbindlichen Parkplatzpflicht ist daher erforderlich, um die Sicherheit und Barrierefreiheit des öffentlichen Raums zu gewährleisten und die Aufenthaltsqualität in Mainz zu verbessern. Ein entsprechendes Konzept erfolgte bisher nur für die Innenstadt, dies ist leider noch nicht final umgesetzt.
Einige Beispiele zeigen, dass ein restriktiver Umgang mit Free-Floating-Verleihsystemen möglich ist:
• In Paris wurde nach einem Bürgerentscheid 2023 der Verleih von Free-Floating-E-Scootern verboten.
• In Madrid wurden ab Herbst 2024 bestimmte Lizenzen für Anbieter nicht verlängert.
• In Gelsenkirchen gilt ein generelles Verbot für Leihroller. (Die Stadt hatte zuvor verlangt, dass Nutzer sich mittels Personalausweis oder Führerschein registrieren, um Fehlverhalten nachvollziehen zu können. Da die Anbieter diese Auflage nicht akzeptierten, wurde der E-Scooter-Verleih untersagt).
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender