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Pressemitteilung

ÖDP zur Nachverdichtung im MLK-Park

Fraktion lässt Selbstverpflichtungs-Konstrukt rechtlich prüfen

Mainz. Die Stadtratsfraktion ÖDP hat erhebliche Zweifel an dem Konstrukt mit dem der Stadtvorstand eine reduzierte Nachverdichtung im MLK-Park durchsetzen will. Sie hat daher die Mainzer Kanzlei Rohwedder|Partner mit der Überprüfung der geplanten Kombination von Bebauungsplan und Selbstverpflichtung der Wohnbau beauftragt. Dr. Markus Solbach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, teilt die Bedenken der Fraktion: „Eine Selbstverpflichtungserklärung der Wohnbau Mainz GmbH, von dem beschlossenen Bebauungsplan „MLK-Park (H 92)“ nur in eingeschränktem Maße Gebrauch zu machen, ist rechtlich nicht bindend, könnte jederzeit widerrufen werden und böte den Anwohnern des MLK-Parks keine Rechtssicherheit. Diese könnte nur erreicht werden, wenn die eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten im Bebauungsplan selbst festgeschrieben werden. Ansonsten wären die Wohnbau oder ein eventueller Rechtsnachfolger nicht daran gehindert, die weitergehenden Möglichkeiten des Bebauungsplans auszunutzen.

Die ÖDP wendet sich daher eindeutig dagegen, dass der Stadtrat am 31. Oktober einem Bebauungsplan zustimmen soll, der den Interessen der Anwohner widerspricht. „Diese Vorgehensweise ist zudem höchst undemokratisch: Es soll ein Bebauungsplan beschlossen werden, den die meisten Stadtratsmitglieder so gar nicht wollen. Die Kritiker werden mit einer fadenscheinigen Selbstverpflichtung ruhig gestellt. Aus unserer Sicht wurde dieses Konstrukt nur geschaffen, um den Koalitionsfrieden zwischen der FDP und den Grünen zu wahren“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Claudius Moseler. 

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