Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Areal des Studentenwohnheims Canisiusstraße

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 30.11.2010

Am 13.11.2009 wurde vom Beigeordneten Ringhoffer eine Anfrage der ödp dahingehend beantwortet, dass das Studentenwohnheim wie auch die Kita Burg Unibunt noch kurz- bis mittelfristig am gegenwärtigen Standort verbleiben können, Informationen zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten noch nicht vorliegen und dass es ein Wegerecht für dieses Grundstück gibt. Inzwischen ist ein Jahr vergangen.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Gilt die Aussage bezüglich der kurz- bis mittelfristigen Weiternutzung weiterhin?

 

2. Gibt es bereits Ergebnisse der Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten? Wenn ja,

welche? In welchem zeitlichen Rahmen sind diese ggf. geplant?

 

3. Obwohl gemäß Auskunft von Herrn Ringhoffer der Durchgang zwischen Werrastraße und Willy-Brandt-Platz „durch Eintragung eines Wegrechtes auch zur Ausübung durch Dritte im Grundbuch dinglich gesichert“ ist, sind auf der Seite der Werrastraße seit Jahren Schilder mit der Aufschrift „Unbefugten ist das Betreten dieses Grundstückes untersagt“ angebracht. Wie ist dies mit der o. g. Aussage vereinbar?

 

4. Ist garantiert, dass das Wegerecht ohne Einschränkung bei einer Veräußerung des Grundstückes durch das Land Rheinland-Pfalz weiterhin gilt?

 

Dr. Holger Schinke

 

Zurück