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Erklärung des Wahlsystems für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 (Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen)

Die Listenstimme
Jede Wählerin und jeder Wähler kann einem Wahlvorschlag (Partei) höchstens eine Listenstimme geben: Eine Listenstimme für den Stadtrat bedeutet gleichzeitig 60 Personenstimmen für die Kandidatinnen und Kandidaten der angekreuzten Liste. Bei den Ortsbeiratswahlen ergibt eine Listenstimme 13 Personenstimmen (der Stadtrat hat 60 Mitglieder, die Ortsbeiräte jeweils 13). Mehrfach aufgeführte Kandidaten erhalten auch dann bis zu 3 Personenstimmen (die Mehrfachnennung sorgt dafür, dass keine Stimmen verloren gehen, aber auch, dass ein Kandidat automatisch mehr Stimmen bekommt.

Die Personenstimmen
Jeder darf außerdem zwischen einer und 60 Personenstimmen auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten – auch unterschiedlicher Wahlvorschläge – verteilen (bei einer Ortsbeiratswahl maximal 13 Personenstimmen). Dabei dürfen die Kandidaten bis zu 3 Personenstimmen erhalten (auch wenn sie mehrfach aufgeführt sind). Sie können auch Kandidatinnen/Kandidaten streichen. Insgesamt verändern Sie damit die Reihenfolge der Kandidatinnen/Kandidaten auf den Listen.

Was ist wichtig?
Wenn Sie wollen, dass die ÖDP im Stadtrat und in den Ortsbeiräten weiterhin gute Politik machen kann, dann geben Sie unseren Wahlvorschlägen auf jeden Fall Ihre Listenstimme und verteilen Sie dann Personenstimmen auf die von Ihnen bevorzugten Kandidatinnen und Kandidaten unserer Wahlvorschläge sowie ggf. anderer Wahlvorschläge.

Keine Sperrklauseln!
Bei der Kommunalwahl gibt es keinerlei Sperrklauseln. Daher ist keine Stimme verloren.

Ortsvorsteherwahl
Hier können Sie nur eine Person wählen.