Antrag / Anfrage / Rede
Geruchsimmission in Weisenau
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau am 21.01.2026
Wir fragen an, ob die Geruchsimmission im Rahmen der Genehmigung der Abfallsammelanlage auf dem Gelände der Portland ermittelt wurde? Falls nein, wird beabsichtigt, dies nachzuliefern, da mittlerweile anscheinend auch erhebliche Mengen an Biomasse dort lagert und vermodert?
Gerade in den wärmeren Monaten kommt es im Ortsteil Weisenau manchmal tagelang zu erheblichen Geruchsbelästigungen. Da es auf dem Gelände auch öfters zu Bränden kommt, kommen schädliche Brandgase hinzu.
Für Anlagen, von denen erfahrungsgemäß relevante Geruchsimmissionen ausgehen können, ist eine Prüfung durchzuführen, ob der Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen gewährleistet ist. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient als Erkenntnisquelle. Bei der Prüfung, ob der Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen sichergestellt ist, ist Anhang 7 der TA Luft heranzuziehen.
Insbesondere ist die im Rahmen der Prüfung erforderliche Ermittlung der Immissionskenngrößen nach Anhang 7 vorzunehmen. Weiterhin sollte bei der Emissionen von Geruchsstoffen der Emissionsminderungsgrad festgelegt oder als Geruchsstoffkonzentration begrenzt und diese durch olfaktometrische Emissionsmessungen überprüft werden.
Emissionen sind der Ausstoß von Stoffen oder Störfaktoren (wie Lärm, Staub, Gase) aus einer Quelle (Emittent) in die Umwelt (z.B. Schornstein, Auto), während Immissionen die Einwirkung dieser Faktoren auf Mensch, Tier, Pflanzen oder die Umwelt selbst beschreiben, also das, was letztendlich ankommt.
gez. Dr. Gitta Weber
Fraktionssprecherin