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Antrag / Anfrage / Rede

Gewerbeimmobilien in der Oberstadt als Flüchtlingsunterkünfte

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Oberstadt am 26.11.2014

Der Bundestag hat Anfang November beschlossen, dass Flüchtling künftig auch in Gewerbegebieten untergebracht werden dürfen. Außerdem sollen Bürohäuser und andere Gewerbeimmobilien direkt als Flüchtlingsheime genutzt werden dürfen. Die Regelung soll auf fünf Jahre befristet

Wir fragen daher an:

1. Welche Leerstände an Bürohäusern oder sonstigen Gewerbeimmobilien gibt es in der Oberstadt?
2. Welche dieser Leerstände eignen sich zur Unterbringung von Flüchtlingen?
3. Beabsichtigt die Stadt Mainz, Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten zu errichten bzw. Bürohäuser oder andere Gewerbeimmobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen?
4. Welche Maßnahmen sind konkret geplant in Bezug auf die vom Bundestag jüngst beschlossenen neuen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge?

Dagmar Wolf-Rammensee

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