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Antrag / Anfrage / Rede

Rechtgrundlage für das Verbot des Parkens unter der Hochstraße am Westzugang des Hauptbahnhofes

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld am 29.01.2008

Die Verwaltung der Stadt Mainz hat durch das Anbringen einer Metallbarriere das früher mögliche Parken unter dem hinteren Teil der Hochstraße am Westzugang des Hauptbahnhofes unmöglich gemacht. Auf bisherige Nachfragen im Ortsbeirat sowie auf Briefe der BI „Parksituation Wallstraße“ hat die Verwaltung die Auskunft nach einer Rechtgrundlage für diese Absperrung, die das Parken nun verhindert, entweder verweigert oder bestenfalls ausweichend geantwortet.

 

Die Maßnahme der Verwaltung, das Gelände unter Hochstraße abzusperren, ist für die vormaligen Nutzer der Parkplätze als „belastender Verwaltungsakt“ zu werten. Ein sol-cher Verwaltungsakt bedarf einer gesetzlicher Grundlage.

 

Ich bitte daher wiederum um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.1 Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde die oben geschilderte Maßnahme durchgeführt? (Es wird ausdrücklich darum gebeten, den Text der Gesetzesgrundlage der Antwort beizufügen)

 

1.2 Wann und von welcher Behörde wurde die Maßnahme angeordnet? Aufgrund welcher Beschlussgrundlage eines städtischen Gremiums wurde die Verwaltung tätig? (Auch hier wird darum gebeten, die Beschlussgrundlage der Antwort beizufügen)

 

1.3 Wie und wann wurde die betroffene Bevölkerung über die Maßnahme informiert?

 

1.4 Wurde die Bevölkerung dabei darüber aufgeklärt, ob und welche Klagemöglichkeiten es gegen die Maßnahme der Verwaltung gibt?

 

2.1 Wie erklärt die Verwaltung, dass es in Koblenz sehr wohl unter vergleichbaren Bedingungen (Parken unter einer Hochstraße – Karthäuserstrasse) erlaubt ist, Autos zu parken? (Siehe hierzu die der Anfrage beigefügten Bilder)

 

2.2 Ist es vorstellbar, dass die Stadtverwaltung gegen geltendes Recht verstößt oder gröblich Sicherheitsvorschriften missachtet, wenn sie sich offensichtlich anders verhält, als es in Mainz durch Verwaltungshandeln dokumentiert ist?

 

3. Ist die Verkehrsverwaltung bereit, sich in einem Gespräch mit dem Anliegen der BI „Parksituation Wallstraße“ auseinanderzusetzen? Wenn nein, welchen Grund führt die Verwaltung dafür an?

 

Walter Konrad

 

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