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Antrag / Anfrage / Rede

Taubertsbergbad - Sachstand Sanierung und Regressforderung gegen früheren Betreiber des Taubertsbergbades

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Hartenberg/Münchfeld am 02.02.2021

1. In der Lokalpresse in Mainz wurde berichtet (AZ 02.12./03.12.2020), dass es Probleme für die Schwimmer der SG EWR gab, Schwimmzeiten im Schwimmbad in Mombach zu erhalten. Wann steht voraussichtlich die Kapazität des Taubertsbergbades für den Schwimmsport wieder zur Verfügung?

2. In der Antwort auf eine Anfrage der ÖDP (2040/2020) in der Stadtratssitzung vom 18.11.2020 teilte Bürgermeister Beck zu Frage 3 mit, dass im Pacht- und Betreibervertrag (§ 5 und § 24) festgelegt sei, dass der Betreiber für Wartung, Instandhaltung und Mängelbeseitigung verantwortlich sei. Da sich der zuvor erwähnte Sachverhalt auf den ursprünglichen Betreibervertrag mit der Fa. Deyle bezieht, bitte ich um Antwort zur Frage - ob sämtliche Verpflichtungen des alten Betreibervertrags auch in den neuen Betreibervertrag übernommen wurden? Erfüllt der neue Betreiber diese Vorgaben? Wenn ja, wie geschieht dies, wenn nein, warum nicht?

3. Wie wird gewährleistet, dass solche eklatanten Wartungsmängel wie bei dem alten Betreiber (Fa. Deyle) bei dem neuen Betreiber rechtzeitig auffallen und behoben werden?

4. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung übernommen, um den ursprünglichen Betreiber (Fa. Deyle) für die offensichtlichen Mängel in der Bausubstanz des Taubertsbergbades in Regress zu nehmen ? (auch unter dem Aspekt, Vermögensschäden für die Stadt Mainz bzw. den neuen Betreiber zu minimieren)

gez. Walter Konrad

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