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Antrag / Anfrage / Rede

Verlagerung Bolzplatz Frankenhöhe

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Hechtsheim am 29.01.2015

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens „He 122-VEP“ soll für den bisherigen Bolzplatz auf der Frankenhöhe Ersatz geschaffen werden auf dem Flurstück Nr. 58 in der Gemarkung Hechtsheim, Flur 3. Die Nutzer des zukünftigen Bolzplatzes aus dem Wohngebiet Frankenhöhe müssten die K13 an der Einmündung „Am Kühborn“ queren, was wegen der unübersichtlichen Verkehrslage mit einem erheblichen Gefahrenpotential verbunden ist. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2014 hat die Grundstücksverwal-tungsgesellschaft der Stadt Mainz (GVG) einen Anteil von ca. 110.500 m2 des Grundstücks zwischen dem Wohngebiet auf der Frankenhöhe und dem Steinbruch Mainz-Laubenheim erworben (siehe auch Bericht in der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 20.12.2014). Diese Grundstücksfläche grenzt östlich an die Wohnbebauung Frankenhöhe, kann von dort aus ohne Querung der K13 erreicht werden und wurde erworben, um Potential für eine Erweiterung der Wohnbebauung auf der Frankenhöhe zu schaffen.

Der Ortsbeirat Hechtsheim möge daher beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Mainz wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Teilfläche des von der GVG erworbenen Grundstücks am östlichen Rand der Wohnbebauung Frankenhöhe genutzt werden kann, um die Verlagerung des Bolzplatzes dorthin zu realisieren. Falls diese Möglichkeit besteht, soll ein veränderter Standort für den zukünftigen Bolzplatz in diesem Bereich in das Bauleitplanverfahren „He 122-VEP“ aufgenommen werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Prof. Dr. Felix Leinen

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