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Antrag / Anfrage / Rede

Verwarnungsgelder

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld am 22.09.2009

Verschiedenen Autobesitzern wurde in den letzten Monaten für das Abstellen von Fahrzeugen auf dem oben bezeichneten Grundstück durch städtische Bedienstete Verwarnungsgelder ausgesprochen. Dabei hat die Autobesitzer vor allem verwundert, dass für das Abstellen der

Fahrzeuge z.T. unterschiedliche Begründungen verwendet wurden (z.B. Parken in einer Einfahrt oder Parken auf dem Gehweg)

 

Ich bitte deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie viele Verwarnungen wurden für das falsche Abstellen von Fahrzeugen auf dem oben bezeichneten Grundstück seit Beginn des Jahres 2009 ausgesprochen?

 

2. Auf wessen Veranlassung wurden die städtischen Bediensteten aktiv

a) auf Veranlassung des Eigentümers der Garagenanlage neben dem Haus Nr. 19?

b) auf Veranlassung der einzelnen Mieter der Garagen?

c) aufgrund eigener Kenntnisnahme des Sachverhaltes bei routinemäßigen Streifenfahrten?

 

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Verhältnismäßigkeit der ausgesprochenen Verwarnungen unter dem Aspekt der sehr geringen Belastung der Garagenmieter/ des Garagenbesitzers?

 

Walter Konrad

 

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