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Antrag / Anfrage / Rede

Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 17.04.2013

 Die Stadt Mainz erhebt gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Ablösesummen für Stellplatzverpflichtungen, falls von Bauherren nicht Stellplätze in ausreichender Zahl errichtet werden können.

Die Fraktion bittet um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Wie hoch waren die Ablösesummen für Stellplatzverpflichtungen in den letzten fünf Jahren (bitte Jahressummen auflisten)?
2. Wie und an welchen Stellen des Stadtgebietes wurden die eingenommenen Gelder verwendet (bitte nach den Kriterien der Stellplatzverordnung - § 1 Abs. 1 – aufsplitten)?
3. Werden die Ablösebeiträge dort wo sie erhoben werden auch für neue Projekte verwendet (ortsbezogene Verwendung)?
4. Wie viel Geld steht aus den Stellplatzablöseverpflichtungen zurzeit zur Verfügung?
5. Welche weiteren Maßnahmen sind in diesem oder in den nächsten Jahren vorgesehen?
6. Wie hoch ist die Ablösesumme für Parkplätze und zu welchen Preisen hat die Stadt in den vergangenen 5 Jahren Parkplätze an Private verkauft?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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