Antrag / Anfrage / Rede
Abriss des historischen Schott-Verwaltungsgebäudes V1 an der Hattenbergstraße
Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.11.2026
Mehreren Meldungen, unter anderem einem Bericht in der AZ vom 19. August 2026, ist zu entnehmen, dass die Schott AG im Juli mit dem Abriss ihres ersten Verwaltungsgebäudes (V1) an der Hattenbergstraße begonnen hat. Das 1952 bezogene Gebäude wurde von Ernst Neufert entworfen, der in den 1920er-Jahren am Bauhaus Dessau mit Walter Gropius zusammenarbeitete. Zusammen mit der Schornsteingruppe prägte es fast 75 Jahre lang das Bild der Glaswerke von Schott. Es stand für den Neubeginn von Schott nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich Mainz 1951 gegen Darmstadt, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln als Standort durchsetzte. Fachleute bezeichnen es als Höhepunkt der Mainzer Nachkriegsarchitektur.
Das Gebäude stand nicht unter Denkmalschutz. Nach Aussage des Landeskonservators hat es nie ein Verfahren zur Prüfung der Denkmaleigenschaft gegeben. Nach seiner Einschätzung wäre es nach heutigen Maßstäben höchstwahrscheinlich als Kulturdenkmal eingeordnet worden. Der zuständige Dezernent zeigte sich laut Bericht vom Abriss überrascht. Auch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz kritisiert, dass das Gebäude trotz seiner bekannten Bedeutung nie inventarisiert wurde.
Wir fragen daher an:
1. Seit wann ist der Verwaltung die architektur- und industriegeschichtliche Bedeutung des Gebäudes bekannt? Gab es in der Vergangenheit Hinweise, Anregungen oder Überlegungen, das Gebäude auf seine Denkmaleigenschaft prüfen zu lassen oder unter Schutz zu stellen, etwa innerhalb der Verwaltung, von der Landesdenkmalpflege oder von Dritten? Falls nein: Aus welchen Gründen nicht?
2. Welche bau- oder denkmalrechtlichen Verfahren (z. B. Abbruchanzeige, Abbruchgenehmigung) waren für den Abriss erforderlich, und wann lagen sie der Verwaltung vor? Wurde die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt? Wie läuft in Rheinland-Pfalz das Verfahren zur Feststellung der Denkmaleigenschaft bzw. zur Unterschutzstellung eines Gebäudes ab? Wer kann es anstoßen, welche Rolle spielen dabei die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde und die Landesdenkmalpflege, und wie lange dauert es in der Regel?
3. Wann und auf welchem Weg hat die Verwaltung von den Abrissplänen erfahren? Gab es im Vorfeld Gespräche mit der Schott AG, und falls ja, mit welchem Inhalt? Wurden dabei Alternativen zum Abriss erörtert, etwa eine Sanierung oder eine andere Nutzung?
4. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung darüber, wie das Gebäude bis zum Abriss genutzt wurde und was auf der Fläche künftig entstehen soll? Liegen Bauvoranfragen, Bauanträge oder sonstige Planungen vor?
5. Wurde nach Beginn der sichtbaren Abrissarbeiten ein einstweiliger Schutz nach § 11 Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (DSchG) erwogen? Falls nein: Warum nicht?
6. Wie bewertet die Verwaltung den Vorgang denkmalschutzrechtlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gebäude nach Einschätzung des Landeskonservators die Voraussetzungen eines Kulturdenkmals höchstwahrscheinlich erfüllt hätte? Hätte das Gebäude auch ohne förmliche Eintragung in die Denkmalliste geschützt sein können?
7. Was ist mit der Ausstattung des Gebäudes geschehen, insbesondere mit den Mosaiken der Eingangshalle? Wurde das Gebäude vor dem Abriss dokumentiert?
8. Welchen Schutzstatus haben die übrigen prägenden Bauten auf dem Schott-Gelände, insbesondere die Schornsteingruppe? Wird die Verwaltung eine Prüfung ihrer Denkmaleigenschaft anstoßen?
9. Wie bewertet die Verwaltung den Abriss, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Arbeit als untere Denkmalschutzbehörde und für die Zusammenarbeit mit der Landesdenkmalpflege?
10. Gibt es eine systematische Erfassung von Gebäuden in Mainz, insbesondere aus der Nachkriegszeit, die denkmalwürdig sein könnten, deren Denkmaleigenschaft aber noch nicht geprüft wurde? Um welche Gebäude handelt es sich, und bis wann sollen sie geprüft werden?
11. Welche weiteren Instrumente will die Verwaltung nutzen, um vergleichbare Verluste künftig zu verhindern, etwa Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB oder frühzeitige Gespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern prägender Gebäude?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender