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Antrag / Anfrage / Rede

Alternativenprüfung Erweiterungsfläche für den Biotechnologie-Standort

Anfrage zur Stadtratssitzung am 17.05.2023

Antwort der Verwaltung
Die Erweiterungsfläche zwischen dem B 158 und der Bahnlinie Mainz-Alzey an der Saarstraße für den Biotechnologie-Standort verfügt über beste landwirtschaftliche Ackerböden (wichtig für unsere landwirtschaftlichen Betriebe), wertvolle Flächen für die Artenvielfalt und den Naturschutz sowie wichtige Kaltluftentstehungsgebiete für die Frischluftversorgung der Stadt Mainz und seiner Stadtteile. Gerade auch mit Blick auf die Produktion regionaler landwirtschaftlicher Produkte sollte mit diesen Flächen nachhaltiger umgegangen werden. Die ÖDP-Stadtratsfraktion hat daher Zweifel, dass diese Fläche aufgrund der vielfältigen natürlichen Funktionen bebaut werden sollte. Sie muss vielmehr für uns und unsere zukünftigen Generationen bewahrt werden.

Die Stadt Mainz ist auch mit Blick auf den beschlossenen Klimanotstand grundsätzlich aufgerufen, mit der Nutzung unserer Böden in unseren Gemarkungen sparsam umzugehen. Es sollten daher z.B. verstärkt versiegelte Brachflächen genutzt werden. Es ist höchste Zeit die aktuellen Folgen des Klimawandels ernst zu nehmen und die Stadtentwicklung ökologischer zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auszurichten.

Neue Forschungseinrichtungen sind für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Mainz zu fördern. Daher wenden wir uns nicht grundsätzlich gegen eine Ansiedlung des Biotechnologie-Standorts in Mainz, sondern fordern die Nutzung alternativer Flächen für diese wichtige städtebauliche Entwicklung. Dazu hat die Verwaltung kürzlich das Papier „Biotechnologie-Standort Mainz – Alternativenprüfung“ herausgegeben und hier auf der Webseite unter www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/staedtebauliche-strategie-biotechnologie-standort-mainz.php veröffentlicht. Allerdings bleiben erhebliche Zweifel, ob diese kurze Analyse ausreichend ist.

Wir fragen daher an:

1.    Sind weitere vertiefende Prüfungen angedacht, insbesondere dann, wenn die angekündigten Gutachten eine Bebauung des strittigen Areals z.B. aus klimatischen Gründen verwerfen würden.
2.    Unter welchen Umständen würde die Verwaltung auf eine Bebauung verzichten?
3.    Warum wurden die Flächen in der Alternativenprüfung nach unterschiedlichen Kriterien und nicht etwa einheitlich bewertet?
4.    Warum fehlen hier Angaben zum Flächenumfang der geprüften Flächen, zu Entfernungen (z.B. zu Wohngebieten) oder z.B. zu Fahrtzeiten mit dem ÖPNV?
5.    Warum wurden versiegelte Freiflächen (z.B. auch Konversions- und Brachflächen), Flächen im Hechtsheimer Gewerbegebiet oder am Messegelände nicht bei dieser Prüfung in Betracht gezogen?
6.    Warum soll nach Meinung der Verwaltung im digitalen Zeitalter sämtliche Einrichtungen der Biotechnologie zwingend nur an wenigen zusammenhängenden Standorten gebündelt werden?
7.    Die zur Diskussion stehende Erweiterungsfläche ist im Regionalen Raumordnungsplan als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ ausgewiesen. Wie bewertet die Verwaltung den Verlust dieser Flächen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, deren Existenzsicherung sowie die regionale Nahrungsmittelversorgung?
8.    Wie bewertet die Verwaltung die ökologischen Funktionen der Flächen für den Naturhaushalt der Stadt? Welche Restriktionen sind derzeit bereits absehbar?

 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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