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Antrag / Anfrage / Rede

Barrierefreie Bushaltestellen in Mainz – Sachstand und Perspektive

Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.09.2026

Gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) waren die Aufgabenträger verpflichtet, möglichst bis zum 1. Januar 2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen. Die Landeshauptstadt Mainz verfolgt dieses Ziel im Rahmen eines gestaffelten Haltestellenprogramms. Die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP), beschlossen im Jahr 2025, weist als aktuellen Stand aus, dass lediglich 118 der 599 Bushaltestellenpositionen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut sind. Dies entspricht einer Quote von ca. 20 %. Einzelne Stadtteile liegen noch deutlich darunter. Marienborn etwa verzeichnet lediglich 8 % barrierefreier Bushaltestellen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt Mainz seit 2022 aufgrund hoher Gewerbesteuereinnahmen nicht mehr als landesförderfähig eingestuft wurde und den Ausbau seither vollständig aus dem eigenen Haushalt finanzieren muss. Der aktuelle NVP benennt die gesetzlich gesetzte Frist ausdrücklich als „mehr als unrealistisch" für das Stadtgebiet Mainz und sieht gleichzeitig eine Beschleunigung auf 6 bis 8 umzubauende Haltestellenpositionen pro Jahr vor. Auf Ortsbeiratsebene liegen zudem weiterhin konkrete Anträge zum barrierefreien Umbau einzelner Haltestellen vor.

Daher fragen wir an:

1.    Wie viele der 99 in der aktuellen Prioritätenliste des NVP (4. Fortschreibung) erfassten Bushaltestellenpositionen befinden sich derzeit in welchem Planungs- oder Baustadium (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bau, fertiggestellt)?
2.    Die Verwaltung plant, ab 2025 jährlich 6 bis 8 Haltestellenpositionen zu realisieren. Wie viele Positionen wurden in den Jahren 2023 und 2024 tatsächlich umgebaut, und wie viele sind für 2025 und 2026 konkret eingeplant?
3.    Unter welchen Bedingungen könnte das Jahresbauprogramm beschleunigt werden, etwa durch zusätzliche Haushaltsmittel, externe Planungskapazitäten oder eine erneute Förderfähigkeit beim Land? Gibt es entsprechende Überlegungen oder Anträge?
4.    Wie ist die Barrierefreiheitsquote von 8 % in Marienborn mittelfristig zu verbessern? Welche Haltestellenpositionen in Marienborn (insbesondere Kardinal-von-Galen-Straße A und C sowie Pfarrer-Dorn-Straße B) sind in welchem Paket und mit welchem Zeithorizont für einen Umbau vorgesehen?
5.    Die Sonderliste des NVP umfasst 46 Haltestellenpositionen, an denen zunächst nur das taktile Blindenleitsystem (Strukturmarkierung) hergestellt werden soll. Welche Positionen dieser Liste wurden bereits abgearbeitet, welche stehen noch aus, und wie werden Haltestellen von der Sonderliste in die vollständige Umbauliste überführt?
6.    Wie ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen im aktuellen und in künftigen Haushalten der Landeshauptstadt finanziell abgebildet? Welche Gesamtsumme ist für den Ausbau mittelfristig eingeplant, und wie soll die vollständige Barrierefreiheit der verbleibenden rund 480 noch nicht ausgebauten Bushaltestellenpositionen langfristig finanziert werden?
 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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