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Antrag / Anfrage / Rede

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 29.11.2023

Antwort der Verwaltung
Das Thema Baumschutz war in den letzten Jahren immer wieder im Rahmen von Baumaßnahmen ein strittiges Thema. Durch die Bauprojekte wurden vielfach eine große Anzahl von Bäumen oder auch ortsbildprägende Einzelbäume gefällt. Darunter sind auch in großer Zahl Bäume, die nach der Mainzer Baumschutzsatzung geschützt sind. Mit Blick darauf, dass der Mainzer Stadtrat den Klimanotstand beschlossen hat und Bäume eine ganze wichtige Klimafunktion haben, ist es aus Sicht der ÖDP zwingend erforderlich, hier bei den Bauplanungen mehr Sensibilität walten zu lassen. Dies auch, wenn vielleicht nicht jeder Baum erhalten werden kann. Dies erfordert aber eine konkrete Handlungsstrategie, die insbesondere die Bauverwaltung vorhalten sollte, gerade auch bei städtischen Projekten, welche eine Vorbildfunktion haben.

Wir fragen daher an:

1.    Welche Überlegungen bestehen in der Bauverwaltung, den Baumschutz (v.a. bei Bäumen, die von der Baumschutzsatzung her geschützt sind) bei städtischen Bauprojekten zu verbessern und den Planern und Architekten entsprechende Handlungsanleitungen vorzugeben? Gibt es bereits hierzu eine Strategie oder erste Entscheidungen, die Situation zugunsten der Bäume zu verbessern?
2.    Welche Erfahrungen hat die Stadt Mainz mit dem Umpflanzen von Bäumen bisher gemacht? Wie viele Maßnahmen dieser Art gibt es bisher und bei welchen Projekten in der Stadt sind derzeit solche Maßnahmen vorgesehen? Bitte differenzieren Sie hier nach städtischen Bauprojekten sowie von „privaten“ Bauprojekten.
3.    Inwieweit können private Bauträger zum Umpflanzen von Bäumen verpflichtet werden?
4.    In welchem Verhältnis werden gefällte Bäume mit Neuanpflanzungen ausgeglichen? Reichen die derzeitigen Regeln aus, um die ökologischen Funktionen eines gefällten „Altbaumes“ auszugleichen?

 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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