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Antrag / Anfrage / Rede

Bebauung nördlich der Hochschule Mainz durch hochschulnahes Gewerbe (B158) – Schutz der Frischluftschneise

Anfrage zur Stadtratssitzung am 3. Februar 2016

In naher Zukunft soll ein Teil der Fläche des Bebauungsplanes B158 mit hochschulnahem Gewerbe nördlich der Hochschule Mainz versiegelt werden. Das Gebiet ist Teil der Bretzenheimer Senke, die eine sensible Frischluftschneise für die Stadt Mainz darstellt. Der verbleibende Freiraum zwischen Saarstraße im Norden und den Studierendenwohnheimen, der Hochschule Mainz und der Coface Arena im Süden gehört einem klimaökologisch hoch bedeutsamen Ausgleichsraum an, auf dem Kaltluftabflussbahnen verlaufen, die für die Temperaturregulation der Mainzer Innenstadt von großer Bedeutung sind.

Im November 2014 unterzeichnete Oberbürgermeister Ebling den Vertrag zum Projekt „KLIMPRAX- Klimawandel in der Praxis“, das der Stärkung stadt-klimatischer Belange in kommunalen Planungsprozessen dienen soll. Für Mainz wird laut dem am 2. Dezember 2015 im Stadtrat vorgestellten Sachstandsbericht 1835/2015 erwartet, „dass es aktuelle, fachlich und rechtlich belastbare Ergebnisse gibt:
- zur räumlichen Abgrenzung der Kaltluftentstehungsgebiete, der Kaltluftabfluss- und Ventilationsbahnen im Außenbereich und in bzw. über den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen - zum Abkühlpotential (Qualität) und zum Volumenstrom (Quantität) der Kaltluft.
- zur Herkunft und zum Ziel von ausgewählten Luftpartikeln oder -paketen. Diese sog. Kaltlufttrajektorien zeigen Funktions- und Wirkungszusammenhänge auf und erlauben eine Erstbeurteilung neuer Plan- oder Bauvorhaben.“

Wir fragen daher an:


1. Wie beurteilt die Verwaltung die Bebauung dieses Strömungskorridors? In welchem Maß wird die lufthygienische und bioklimatische Belastung hierdurch für Mainz ansteigen?
2. Welche Möglichkeiten hätte es im Vorfeld gegeben, die Bebauung dieser Frischluftschneise zu verhindern?
3. Warum sieht sich die Verwaltung rechtlich außer Stande, die klimatisch hoch bedenkliche Bebauung der Frischluftschneise im Falle des B158 zu verhindern?
4. Welche anderen möglichen Baugebiete liegen in Frischluftschneisen der Stadt Mainz?
5. Wie kann die Stadt verhindern, dass weitere Frischluftschneisen zugebaut werden?
6. Ist die Verwaltung mit uns der Auffassung, dass die Bebauung in der Frischluftschneise das Projekt „Klimprax – Klimawandel in der Praxis“ gerade hinsichtlich der für dieses Jahr erwarteten Klärung der Fragen zur „Erstbeurteilung neuer Plan- oder Bauvorhaben“ konterkariert?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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