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Antrag / Anfrage / Rede

Bebauungsplan MLK-Park (H 92)

Antrag zur Stadtratssitzung am 28.03.2012

Der Stadtrat möge beschließen:

Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan H 92 wird von der Verwaltung mit folgender Maßgabe überarbeitet:

Die Geschossflächenzahl (GFZ) laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) darf im H 92 auf keinem Nachverdichtungsgrundstück den Wert von 1,2 überschreiten. Soweit die bisherigen Planungen eine Unterschreitung dieses Wertes an einzelnen Grundstücken vorsehen, soll daran festgehalten werden. Damit der Gesamtcharakter des Wohngebietes erhalten bleibt, werden die Anzahl der Geschosse und die Gesamthöhe der Gebäude so festgelegt, dass sie der jeweils unmittelbar umgebenden vorhandenen Altbebauung angepasst werden. Dies betrifft sowohl die umstrittenen „Torhäuser“, als auch alle anderen Nachverdichtungsgrundstücke.

Der Bebauungsplan sollte darauf ausgerichtet sein, dass der städtebauliche gartenstadtähnliche Charakter des Wohngebietes erhalten bleibt, so wie es den Bewohnern vor dem Einzug in den King-Park 1996 zugesichert wurde.

Dieser Beschluss des Stadtrates muss in die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens H 92 einfließen.

Begründung:

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf lässt die stichhaltigen Argumente der jetzigen Bewohner des MLK-Parks vollkommen außer Acht. Dies betrifft vor allem die Anzahl der Geschosse und die Gesamthöhe der Bebauung. Bei der Nachbearbeitung des Bebauungsplanentwurfs hätte die Verwaltung beachten müssen, dass die Geschossflächenzahl (GFZ) laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht über 1,2 liegen darf, damit der Gesamtcharakter des Wohngebietes halbwegs erhalten bleibt. Dies betrifft alle Nachverdichtungsgrundstücke. Es muss nach Meinung von ÖDP/Freie Wähler verhindert werden, dass die Gesamthöhe der Neubauten, die Höhe der umgebenden Bebauung übersteigt.

Eine weitere Nachverdichtung des King-Park bringt zahlreiche Folgeprobleme, wie z.B. Wegfall von Grün- und Erholungszonen, eine Eskalation der jetzigen Parkplatznot, einen Verkehrskollaps an den Knotenpunkten des Martin-Luther-King-Wegs aber auch in der Wallstr. und die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor den beiden Schulen in der John-F.-Kennedy-Straße. Der jetzige Bebauungsplan stellt leider nicht sicher, dass die Nachverdichtung behutsam und im verträglichen Rahmen erfolgt. Insgesamt sollten nicht mehr als 120 bis 140 Wohneinheiten, bezogen auf den jetzigen Bestand, im gesamten King-Park zusätzlich realisiert werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

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