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Antrag / Anfrage / Rede

Behindertengerechter Parkplatz auf dem Lerchenberg

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.10.2014

Der Behindertenparkplatz am Einkaufszentrum Mainz Lerchenberg weist statt der eigentlich geforderten Breite von 3,50 m nur die normale Größe eines Parkplatzes von ca. 2,50 m auf. Der Ortsbeirat Lerchenberg hat daher einstimmig beantragt, den Parkplatz entsprechend zu verbreitern. Dezernentin Katrin Eder hat dies abgelehnt mit folgender Begründung: „Eine Verbreiterung des Behindertenparkplatzes ist entsprechend der EAR 05 (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) nicht erforderlich. Durch die Lage des Stellplatzes an einem Gehweg kann dieser als Bewegungsfläche dem Stellplatz zugerechnet werden. Die vorhandene Stellplatzbreite ist deshalb zulässig und rechtfertigt daher keine finanziellen Aufwendungen für den Umbau.“

Auf Nachfrage beim Verkehrsüberwachungsamt erfuhr Ortsbeiratsmitglied Karl-Heinz Schimpf (ÖDP), dass der Gehsteig links von der Parkfläche aber keinesfalls zum Parken mitgenutzt werden darf, nur zum Aus- bzw. Einsteigen. Die geforderte Verbreiterung des Parkplatzes würde jedoch in keiner Weise die Nutzung des Gehweges beeinträchtigen.

Wir fragen daher an:

1. Welchen Lösungsvorschlag hat die Verwaltung für den Fall, dass an der Beifahrerseite – also rechterhand vom Gehweg abgewandt – der Ein- und Ausstieg erfolgen muss? Zum Bespiel weil der Beifahrer körperlich beeinträchtigt ist, oder der Fahrer – etwa weil er Rollstuhlfahrer ist – den Einstieg über die Beifahrertür wählen muss.

2. Sollte die Verwaltung vorschlagen, dass es in diesem Fall zumutbar sei, rückwärts einzuparken: Welchen Lösungsansatz hat die Verwaltung hier für die – nicht ganz unwahrscheinliche notwendige – Nutzung des Kofferraums?

3. Wäre es möglich, für die beschriebenen Fälle eine Ausnahmegenehmigung zur Mitnutzung des Bürgersteigs als Parkplatz zu erhalten?

4. Offensichtlich war früher einmal eine Markierung angebracht (quer über den Parkplatz und einen Teil des Gehweges), die einen Teil des eigentlichen Bürgersteigs als zum Parkplatz zugehörig auswies.
a) Warum wurde diese Markierung entfernt oder nicht erneuert, sodass sie nur noch verblasst erkennbar ist?
b) Ist es möglich, die Markierung zu erneuern und so die erforderliche Breite des Behindertenparkplatzes zu herzustellen?
c) Welche Kosten würde eine solche Markierung (weißer Strich) verursachen?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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