Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Beitrag für Niederschlagsentwässerung

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.02.2012

Die Gebühren für den wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagsentwässerung wurden zum 01.01.2012 von 46 Cent auf 60 Cent pro Quadratmeter und somit um 30 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter von 1,20 auf 1,40 Euro erhöht, d.h. um 16 Prozent. Den Grundstückseigentümern wurde dazu in den ersten Januartagen per Bescheid durch den Wirtschaftsbetrieb Mainz mitgeteilt, dass „die eingetretenen Preissteigerungen in vielen Bereichen ... unsererseits nun jedoch nicht mehr durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden (können).“ Daher habe der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Mainz diese Erhöhung zum 1.1.2012 beschlossen. Für Außenstehende ist diese „Sprungerhöhung“ nicht nachvollziehbar. Diese kann nur erfolgen, wenn alle Gründe die tatsächliche Notwendigkeit der Erhöhung belegen.

Wir fragen daher an:

1. Welche konkreten betriebswirtschaftlichen Gründe haben die Erhöhung des wiederkehrenden Beitrags für die Niederschlagsentwässerung notwendig gemacht?

2. Ist es richtig, dass die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die Niederschlagsentwässerung auch für Grundstücke, z.B. Gartengrundstücke, erfolgt, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind? Wenn ja, wäre hierzu nicht eine entsprechende Neuregelung der Gebührenberechnung möglich?

3. Gibt es bereits Einsprüche von Geschäftsführern der stadtnahen Gesellschaften, welche zum Wohle der Mieter verpflichtet sind, nur Kosten in angemessener und nachvollziehbarer Höhe zu akzeptieren?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück