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Antrag / Anfrage / Rede

Bewerbung Landesgartenschau in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.07.2020

Oberbürgermeister Michael Ebling hat gegenüber der Öffentlichkeit geäußert, dass eine Bewerbung zur Landesgartenschau nur bei einer Verlängerung der Bewerbungsfristen (derzeit Bewerbungsfrist bis 15.10.2020) denkbar wäre.

Wir fragen daher an:

1. Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung bisher für die Bewerbung getroffen? Welche Kosten sind dadurch bis jetzt entstanden?
2. Ist beabsichtigt, die Bewerbung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellen zu lassen oder von einem externen Büro?
3. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung bis zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Landesgartenschau 2026?
4. Welche Gesamtkosten für die Durchführung einer Landesgartenschau werden veranschlagt und wie hoch sind jeweils der städtische Anteil bzw. der Landesanteil? Aus welchen Haushaltstiteln soll der städtische Anteil finanziert werden? Gibt es weitere Fördermöglichkeiten durch Dritte?
5. Was sind die Gründe für die Aussage des Oberbürgermeisters, dass man eine Bewerbung bis zum 15.10.2020 nicht bewerkstelligen kann, obwohl die Stadt Neustadt an der Weinstraße seine Bewerbungsunterlagen offenbar eingereicht hat und das entsprechende Planungsbüro am 13.05.2020 bereits den Zuschlag erhalten hatte?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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