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Antrag / Anfrage / Rede

Bonpflicht und bargeldlose Bezahlung auf Mainzer Märkten, Veranstaltungen und im Einzelhandel

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.11.2026

Auf Mainzer Märkten, beim Marktfrühstück, auf Weinmärkten sowie bei weiteren öffentlichen Veranstaltungen werden Speisen, Getränke und Waren verkauft. Dabei unterscheiden sich die Formen der Kassenerfassung und die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Verschiedenen Meldungen zufolge bieten auch zahlreiche kleinere Ladengeschäfte keine bargeldlose Bezahlung an. Zugleich stehen temporäre Verkaufsangebote teilweise in direktem Wettbewerb mit Restaurants, Gaststätten, Kneipen und Cafés.

Die ÖDP-Fraktion setzt sich für Steuergerechtigkeit, Verbraucherschutz, moderne Zahlungsmöglichkeiten und einen fairen Wettbewerb ein. Daher stellt sich die Frage, weshalb die Kassenerfassung und das Angebot bargeldloser Zahlungsmethoden auf Märkten, bei Veranstaltungen und in kleineren Ladengeschäften unterschiedlich ausgestaltet sind.

Gerade mit Blick auf Restaurants, Gaststätten und Kneipen sollten bei vergleichbaren gewerblichen Tätigkeiten faire Rahmenbedingungen gelten. Die bestehenden gesetzlichen Anforderungen hängen allerdings vor allem von der Art der Kassenführung ab und nicht pauschal vom Verkaufsort. Ziel dieser Anfrage ist es deshalb, die tatsächliche Situation und die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Mainz zu klären. Bargeld soll dabei ausdrücklich als Zahlungsmittel erhalten bleiben.


Wir fragen daher an:

1.    Wie bewertet die Stadt Mainz die Einführung einer allgemeinen Belegausgabepflicht auf Wochenmärkten, beim Marktfrühstück, auf Weinmärkten und bei weiteren öffentlichen Veranstaltungen – auch bei Verwendung offener Ladenkassen?
2.    Wie viele Verkaufsstände auf Mainzer Märkten und bei Veranstaltungen bieten derzeit keine bargeldlose Bezahlung an, und setzt sich die Stadt für die Einführung mindestens einer bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit ein?
3.    Wie bewertet die Stadt unterschiedliche Anforderungen an Kassensysteme und Belegausgabe im Hinblick auf faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Marktständen, Weinständen und stationärer Gastronomie, insbesondere Restaurants, Gaststätten und Kneipen?
4.    Ist der Stadt bekannt, wie viele kleinere Einzelhandelsgeschäfte in Mainz keine Kartenzahlung anbieten, und welche Gründe – etwa Gebühren, Anschaffungskosten oder technische Hürden – sieht die Verwaltung hierfür?
5.    Welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten hat die Stadt, um auf städtischen Märkten und öffentlichen Veranstaltungen sowie durch Vereinbarungen mit privaten Veranstaltern auf eine einheitliche Belegausgabe und bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten hinzuwirken?
6.    Ist die Stadt Mainz bereit, sich gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundesregierung für eine allgemeine Belegausgabepflicht sowie für die Pflicht, neben Bargeld mindestens eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten, einzusetzen und zugleich kleine Händler, Betriebe, Gastronomen und Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen?


Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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