Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Bürgerhäuser

Anfrage zur Stadtratssitzung am 3. Februar 2015

Teil 1 – Kommunikation und Information zum Bürgerhaus Hechtsheim:

Aus dem Brandschutzgutachten, das Ende 2013 vorlag, war bekannt, dass eine größere Sanierung der Lüftungsanlage im Bürgerhaus Hechtsheim für den Weiterbetrieb des Bürgerhauses ab 2016 zwingend erforderlich war. Von Herrn Gilbert Korte, Werksleiter der Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) erfuhr der Hechtsheimer Ortsbeirat auf seiner Sitzung am 16.12.2015: Die GWM hat die Stadtspitze im Oktober 2014 darüber informiert, dass diese Sanierung mit den von OB Ebling kurzfristig bereitgestellten Mitteln nicht durchführbar ist. Zitat Herr Korte: „Wir hatten uns entschieden, dass wir das nicht machen.“ Wie die Mainzer Allgemeine Zeitung am 18.12.2015 darlegt, erfuhr sie von dem Pressesprecher der Stadt Mainz, Herr Ralf Peterhahnwahr, dass dem Amt für Wirtschaft und Liegenschaften als Eigentümervertreter im Oktober 2014 nicht bekannt gewesen sei, dass das Bürgerhaus Ende 2015 geschlossen werden muss.

Hierzu fragen wir an:


Wieso hat der zuständige Dezernent nach Erhalt der Information der GWM das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften im Oktober 2014 nicht unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Weiterbetrieb des Bürgerhauses ab 2016 nicht mehr zulässig sein wird?

Teil 2 – Mittel aus Kommunalem Investitionsprogramm – Bürgerbeteiligung:


Das Bürgerhaus Hechtsheim wird im Verlauf des Jahres 2016 geschlossen. Die Planungen zu den Neubaumaßnahmen in Hechtsheim wie auch für die Bürgerhäuser in den anderen Stadtteilen müssen unverzüglich aufgenommen werden, da die hierfür im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 bereitgestellten Mittel des Bundes und des Landes bis Ende 2018 abgerechnet sein müssen. Der hohe Zeitdruck macht es notwendig, die Anforderungen an die Planung frühzeitig zusammenzutragen und Realisierungsmöglichkeiten auszuloten. Die Verwaltung beantwortet gegenwärtig alle Anfragen zum Thema Bürgerhäuser wie folgt: „Sämtliche den Umbau bzw. Neubau der Mainzer Bürgerhäuser und bürgerhausähnlicher Einrichtungen betreffenden Fragen werden derzeit im Stadtvorstand behandelt. Es ist beabsichtigt, die Planungen Ende Februar 2016 vorzustellen.“ (Antwort auf Anfragen 0096/2016, 0153/2016)

Hierzu fragen wir an:

1. Ist beabsichtigt, den städtischen Gremien Ende Februar 2016 lediglich die fertigen Planungen zur Kenntnis zu geben, oder sollen die Gremien und lokalen Akteure konstruktiv in den Gestaltungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden?
2. Sind Bürgerversammlungen in den jeweiligen Stadtteilen geplant, um spezifische Gegebenheiten vor Ort (z.B. Vorstellungen der lokalen Vereine) in den Planungsprozess einfließen lassen zu können?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

 

Zurück