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Antrag / Anfrage / Rede

Bürgerhaus Hechtsheim

Anfrage zur Stadtratssitzung am 02.12.2015

Als K.O.-Faktor für den Weiterbetrieb des Bürgerhauses Hechtsheim nach Ende des Jahres 2015 wird nach einer kürzlich erfolgten Begehung die veraltete Lüftungsanlage benannt. Diese sei ab dem 01.01.2016 nicht mehr zugelassen. In dem Brandschutzgutachten vom Oktober 2013 wurden notwendige Sicherheitsmaßnahmen in 4 Kategorien (Prioritäten I - IV) eingeteilt. Neben sofort erforderlichen Veränderungen der Priorität I (wie z.B. an den Flucht- und Rettungswegen) wurde die Lüftungsanlage mit Priorität II-III als ein bis Ende 2015 zu behebendes Defizit identifiziert (Punkt A.17 des Gutachtens). Oberbürgermeister Ebling hatte unverzüglich finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Sofortmaßnahmen am Bürgerhaus Hechtsheim bereitgestellt. Für die Ende 2013 vorgenommenen Maßnahmen mit Priorität I wurden ca. 60.000 Euro verausgabt.

Hingegen wurde ein Umbau der Lüftungsanlage mit den vorhandenen Restmitteln in Höhe von weit über 400.000 Euro nicht in Angriff genommen. Die Schließung des Bürgerhauses soll nun „in Raten“ erfolgen: Kegelbahn und einige andere Kellerräume ab dem 01.01.2016, die großen Räume im Erdgeschoss nach Ende der Fastnachtssaison im Februar 2016, das Jugendzentrum im Keller, die Altentagesstätte sowie das Restaurant hingegen erst Ende August 2016.

Wir fragen daher an:

1. Wieso wurde entschieden, die Lüftungsanlage nicht renovieren oder ersetzen zu lassen?
2. Wer hat diese Entscheidung zu verantworten?
3. Zu welchem Zeitpunkt fiel diese Entscheidung?
4. Warum hat man die betroffenen Nutzer zu diesem Zeitpunkt nicht unverzüglich in Kenntnis gesetzt, um ihnen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, nach alternativen Räumlichkeiten suchen zu können?
5. Wieso dürfen – wenn die Lüftungsanlage einen derartigen K.O.-Faktor darstellt – im Jahr 2016 überhaupt noch Nutzungen stattfinden?
6. Wie lässt sich ein Weiterbetrieb des Jugendzentrums rechtfertigen, wenn alle anderen Kellerräume aus Sicherheitsgründen geschlossen werden müssen?
7. Wer haftet, falls bei einer Veranstaltung ein Brand ausbricht, bei dem Menschen zu Schaden kommen?
8. Wie hoch ist der Verlustausgleich, der dem Pächter des Restaurants zusteht, da er von jetzt auf gleich keine Einnahmen mehr erzielen kann, weil geplante Sanierungsmaßnahmen ausgesetzt wurden?
9. Welche Alternativen kann die Stadt dem Hechtsheimer Kegelverein „Scharf vorbei“ anbieten?
10. Da es sich bei der Kegelbahn um die einzige für Turniere geeignete im weiten Umkreis handelt: Lässt sich die Kegelbahn ausbauen und an anderer Stelle einbauen (z.B. im Bürgerhaus Lerchenberg)? Wäre der Konzern Stadt bereit, eine solche Maßnahme zu finanzieren?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine standortnahe Verlagerung der Hechtsheimer Weinprobiertage?
12. Welche Alternativen können nach Meinung der Verwaltung den anderen häufigen Nutzern wie z.B. dem Landfrauenverein und den Hechtsheimer Dragonern geboten werden?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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