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Antrag / Anfrage / Rede

Eigentumsverhältnisse im G 124

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.12.2007

Die geplante Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in der Gonsenheimer Pfarrer-Brantzen-Straße im Bebauungsplangebiet G 124 führte dazu, dass die MAG nunmehr an dieser Stelle ein Wohnungsbauprojekt plant. Dazu soll der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wann wurden die Gonsenheimer Grundstücke Flur 16, Flurstücke 498 und 499 (laut derzeit rechtsgültigem Bebauungsplan G 124 Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten) an die MAG verkauft?

2. Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, das Grundstück bereits vor einer rechtsverbindlichen Änderung des Bebauungsplanes zu verkaufen? Besteht dadurch nicht die Gefahr, dass der Investor auf Grund des gezahlten Preises ein bestimmtes Maß an Bebauung realisieren muss, damit der Grundstückserwerb wirtschaftlich bleibt und somit den Inhalt der Bebauungsplanänderung praktisch vorgibt?

3. Zu welchem Preis wurde das Grundstück verkauft und wie wurde dieser Preis festgesetzt?

4. Welche vertraglichen Grundsatzfragen für die zukünftige Nutzung des Geländes wurden geregelt? Wurde dem Erwerber vertraglich zugesichert oder anderweitig in Aussicht gestellt, dass eine vom Bebauungsplan abweichende Bebauung zulässig ist? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage? Wenn nein, warum wurde das Grundstück dann überhaupt verkauft?

5. Welche Rücktrittsklauseln wurden mit dem Erwerber vereinbart, falls die von diesem gewünschte Bebauung in den städtischen Gremien keine Mehrheit finden sollte?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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