Antrag / Anfrage / Rede
Einstellung von Zahlungen der Stadtwerke an die Mainzer Klimaschutzstiftung
Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.09.2026
Einem Bericht in der AZ vom 24.08.2026 ist zu entnehmen, dass die Stadtwerke Mainz die Klimaschutzvereinbarung aus dem Jahr 2007 zum Ende des Jahres 2025 gekündigt und damit auch ihre jährliche Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz Mainz in Höhe von 500.000 Euro aufgegeben haben. Die Stiftung fördert seit 2008 lokale Klimaschutzprojekte von Photovoltaik und Batteriespeichern über Dachbegrünung bis hin zu Entsiegelung und Altbausanierung und hat in diesem Zeitraum rund 140 Programme unterstützt. Auf ihrer Website sind die bisherigen Förderprogramme inzwischen als beendet ausgewiesen, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Dass ein so weitreichender Schritt, welcher sowohl die institutionelle Finanzierungsbasis der Stiftung als auch die städtische Klimaschutzstrategie unmittelbar berührt, dem Stadtrat offenbar erst durch Presseberichte bekannt geworden ist, gibt der Fraktion Anlass zur Nachfrage.
Daher fragen wir an:
1. Wann und auf welchem Weg wurden der Stadtrat sowie die zuständigen Ausschüsse und Gremien über die Kündigung der Klimaschutzvereinbarung von 2007 und den damit verbundenen Wegfall der jährlichen Zahlungen an die Stiftung informiert?
2. Wann wurde die Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz Mainz selbst über die Kündigung der Zahlungsverpflichtung in Kenntnis gesetzt, und von wem ging die Initiative zur Kündigung aus?
3. Der satzungsgemäße Stiftungsvorstand besteht aus einem Vorstandsmitglied der Stadtwerke und der Umweltdezernentin der Stadt. Welche Rolle hat die Umweltdezernentin bei der Entscheidung zur Kündigung gespielt, und hat sie die Interessen der Stiftung in diesem Prozess aktiv vertreten? Wenn ja, in welcher Form?
4. Welche konkreten Auswirkungen hat die Einstellung der Zahlungen auf laufende Förderprogramme und bereits erteilte Förderzusagen der Stiftung? Welche Programme sind bereits beendet, welche laufen noch (und bis wann)?
5. Das im Jahr 2022 zwischen Stadtwerken und Stadt vereinbarte Klimaschutzpaket soll nach Angaben der Stadtwerke weiterhin Gültigkeit haben. Welche konkreten Leistungsverpflichtungen der Stadtwerke gegenüber der Stiftung sind darin noch enthalten und weshalb werden die Details dieser Vereinbarung nicht öffentlich gemacht?
6. Wie plant die Verwaltung, die Fördertätigkeit der Stiftung bis zur voraussichtlichen Wiederaufnahme von Zahlungen im Jahr 2027 zu sichern? Gibt es Überlegungen zu einer Überbrückungsfinanzierung oder zu alternativen Finanzierungsquellen?
7. Wie bewertet die Verwaltung diese Veränderung des Finanzierungswegfalls und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die städtischen Klimaschutzziele und die künftige Zusammenarbeit mit den Stadtwerken?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender