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Antrag / Anfrage / Rede

Elternbeiträge für die Personalkosten in Kindertagesstätten

Anfrage zur Stadtratssitzung am 20.07.2005

Die Ausschüsse des Mainzer Stadtrates haben bereits mehrheitlich beschlossen, dass die Elternbeiträge für den Besuch von Kindergärten ab dem 01.08.2005 neu festgesetzt werden. Der Stadtrat hatte vor einigen Jahren beschlossen, dass dieser sich grundsätzlich an dem maximal möglichen Anteil von 17,5% bemessen soll und daher jährlich entsprechende Anpassungen, z.B. aufgrund der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst, erforderlich sind.

 

Auf der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 13.07.2005 verwies Herr Oberbürgermeister Jens Beutel darauf, dass dies eine Auflage der ADD sei, weil die Stadt Mainz einen defizitären Haushalt hat.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Ist die Festlegung des Elternbeitrages für die Personalkosten in Kindertagesstätten, unabhängig vom entsprechenden Stadtratsbeschluss, eine konkrete Auflage der ADD? Wann wurde diese erteilt und wie wurde sie im Detail begründet? Bitte nennen Sie die entsprechende(n) Quelle(n)!

 

2. Wie hoch sind die jährlichen Mehreinnahmen (aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2005 und 2006), wenn die Elternbeiträge ab dem 01.08.2005 erhöht werden?

 

3. Warum wird nicht ein Teil dieses Betrages als freiwillige Leistung der Stadt Mainz gewährt?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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