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Antrag / Anfrage / Rede

Energieausweise für städtische Gebäude

Anfrage zur Stadtratssitzung am 16.05.2007

Zum 01.01.2008 wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Nutzgebäude ausgedehnt. Darin ist vorgesehen, dass für bestehende Nutzgebäude mit mehr als 1000 m² Nettonutzfläche ein Energieausweis ausgestellt wird. Die Energieausweise können entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Der Energieausweis muss Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz enthalten (energetische Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude). Sind keine Vorschläge möglich, muss dies schriftlich begründet werden. Die Ausweise müssen bis zum 01.01.2009 an einer gut sichtbaren Stelle in jedem betroffenen Gebäude ausgehängt werden.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Hat die Stadt Mainz entsprechende Schritte eingeleitet, um rechtzeitig im Besitz der entsprechenden Energieausweise zu sein (Einholung von Angeboten, Beauftragung von Ausstellungsberechtigten)?

2. Wie viele Gebäude sind von der Neuregelung betroffen?

3. Wie hoch werden die Kosten für die Ausstellung der Energieausweise veranschlagt?

4. Wurde bereits darüber entschieden, ob die Ausweise auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden sollen? Wie unterscheiden sich die Gebühren für die einzelnen Berechnungsarten (Mehraufwand bei Errechnung des Energiebedarfs)?

5. Welche baulichen Konsequenzen ergeben sich für die großen städtischen Verwaltungsgebäude, wie z.B. Rathaus, Zitadelle und Stadthaus?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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