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Antrag / Anfrage / Rede

Entwicklung der Mainzer Innenstadt - Bereich Karstadt/Ludwigsstraße

Anfrage zur Stadtratssitzung am 04.12.2013

im Sachstandsbericht zum Antrag 2281/2009/1 und Ergänzungsantrag heißt es: „Im Jahr 2009 wurden Fördermittel zur Entwicklung der Mainzer Innenstadt bewilligt, jedoch wurde die Verwendung der Mittel auf den Bereich Karstadt/Ludwigsstraße begrenzt. Nach gemeinsamen Gesprächen mit dem Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur über die Erforderlichkeit eines Innenstadtentwicklungskonzeptes wurde der Stadt mit Schreiben vom 27. September 2012 nun die Möglichkeit eröffnet, mit den 2009 bewilligten Fördermitteln ein solches aussagekräftiges Entwicklungskonzept zu erarbeiten.....“

Wir fragen an:

1. Wie hoch ist die Summe der bewilligten Fördermittel? In der Antwort auf die Anfrage Nr. 1696/2013 der ödp-Stadtratsfraktion betr. Verhandlungen mit ECE vom 30. Oktober 2013 ist die Rede vom „städtebaulichen Konzept von ECE“ und weiter „In der Absichtserklärung zwischen Stadt und ECE ist festgelegt, dass die Leitlinien und Empfehlungen ebenso wie das Eckpunktepapier und der städtebauliche Entwurf als Grundlage für die Planung und Umsetzung des Einkaufsquartiers an der Ludwigsstraße dienen und bei der Entwicklung entsprechend zu berücksichtigen sind“.

2. Wurde mit der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs bzw. des Entwicklungskonzeptes für den Bereich Karstadt/Ludwigsstraße bereits begonnen? Wenn nicht, in welchem zeitlichen Rahmen soll damit begonnen werden bzw. wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

3. Welche Konsequenzen hätte eine mögliche Unvereinbarkeit des städtebaulichen Konzepts der Stadt mit dem städtebaulichen Konzept von ECE? Weiter heißt es im Sachstandsbericht: „Dieses Konzept soll vorhandene Konzeptionen zusammenführen, Einzelinteressen integrieren und flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und entsprechend fortgeschrieben werden können.“

4. Was gilt konkret als vorhandene Konzeption? Fällt darunter schon die aktuelle Planung von ECE für ein Einkaufscenter?

5. Es wird allgemein von „sich ändernden Rahmenbedingungen“ gesprochen, auf die dieses Entwicklungskonzept „flexibel reagieren“ soll. Wie verbindlich sollen die Vorgaben des städtebaulichen Konzepts der Stadt sein, um nicht als Dokumentation geschaffener Tatsachen zu gelten?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

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