Antrag / Anfrage / Rede
EU-Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit – Fundtiere in Mainz
Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.09.2026
Das Europäische Parlament hat kürzlich die neue „EU-Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ verabschiedet – und damit nach Jahren des politischen Ringens einen echten Durchbruch im europäischen Tierschutz erzielt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, den milliardenschweren illegalen Tierhandel einzudämmen, Zuchtpraktiken stärker zu regulieren und das Tierleid nachhaltig zu verringern. Im Zentrum des Regelwerks steht eine verpflichtende Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen – auch privat gehaltener Tiere. Damit soll vor allem der anonyme Tierhandel krimineller Strukturen verhindert werden.
Ein weiterer Aspekt der neuen Verordnung setzt zudem dort an, wo die Folgen bisher besonders sichtbar waren: in überfüllten Tierheimen. Fundtiere gelangen schneller zu ihrem Besitzer zurück, und auch die Hemmschwelle, ein Tier einfach auszusetzen, steigt. Diese schnelle Identifizierung des Halters wird zudem unsere Tierheime und letztlich auch die Kommunen entlasten und damit auch die Steuerzahler, die für Fundtiere aufzukommen haben.
Die von der EU vorgesehene Übergangsfrist für das Chippen privat gehaltener Tiere beträgt zehn Jahre für Hunde und 15 Jahre für Katzen. Dies ist eine viel zu lange Übergangsfrist. Zeitnahes Handeln ist aber angezeigt, denn die Tierheime, auch in Mainz, müssen eine hohe Anzahl an Fundtieren aufnehmen. Das Chippen von Hunden und Katzen zur Ermittlung der Besitzerinnen und Besitzer wäre daher ein schneller Weg, das (finanzielle) Problem zu reduzieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Tierschutzbund die Bundesrepublik Deutschland am 21.05.2026 verklagt hat, weil im Bundeshaushalt nicht ausreichend Mittel für die Unterstützung der Tierheime zur Verfügung gestellt werden. Zu dieser EU-Verordnung müssen gegebenenfalls Begleit- oder Anpassungsgesetze von Deutschland erstellt werden.
Benachbarte Kommunen, wie z.B. die Verbandsgemeinde Nieder-Olm und die Gemeinde Budenheim, sind hier bereits aktiv geworden und haben beispielsweise Katzenschutzverordnungen (auf Basis von §13b Tierschutzgesetz) beschlossen. Auch in Koblenz und Ludwigshafen gibt es bereits eine solche Satzung, bundesweit sind es über 1000 Kommunen. Dies beinhaltet neben einer Kennzeichnung von Katzen auch die Kastrationspflicht für bestimmte Katzen, um den Tierbestand zu regulieren und somit das Leid freilebender Katzen zu mindern. Die Tierschutzvereine stehen im Übrigen übereinstimmend hinter einer solchen Regelung.
Mit Blick auf den anstehenden Umzug des Mainzer Tierheimes wegen des Abrisses der Hochbrücke ist hier ein dringendes Handeln der Verwaltung in dieser Frage erforderlich und duldet keinen Aufschub, damit die Zahl der herrenlosen Fundtiere reduziert werden kann.
Daher fragen wir an:
1. Wie hoch ist der jährliche Zuschuss der Stadt Mainz an das Mainzer Tierheim? Welche Aufgaben kann das Tierheim von diesem Betrag bezahlen?
2. Lassen sich von dem o.a. Betrag die Kosten für die Betreuung der Fundtiere beziffern?
3. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung mit Blick auf streunende Katzen und Hunde im Stadtgebiet?
4. Ist die Verwaltung bereit, vor dem Hintergrund der neuen EU-Verordnung und der politischen Forderungen seitens der Tierschutzverbände mit einer entsprechenden Verordnung proaktiv tätig zu werden und somit die langen Übergangsfristen für Hunde und Katzen nicht auszunutzen?
5. Wie steht die Verwaltung derzeit zumindest zu einer kurzfristigen Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen auf EU-Ebene?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender