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Antrag / Anfrage / Rede

Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof

Anfrage zur Stadtratssitzung am 23. November 2016

Bereits seit über einem Jahrzehnt steht der Bau eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof auf der Agenda der Stadt Mainz. Im Jahr 2006 wurde der Bau für einige Jahre verschoben wegen Arbeiten an der alten Tunnelröhre. Unklar war auch noch der Standort des Fahrradparkhauses. Auf unsere Anfrage (176/2006) hatte damals die Verwaltung geantwortet, die Konzeption des Standortes unter der Hochbrücke ergebe keinen Sinn, da die Feuerwehrzufahrt der Post nicht verbaut werden dürfe. Daher wurde der Standort für das Fahrradparkhaus zwischen dem Südresalit des Bahnhofhauptgebäudes und der Münsterbrücke vorgesehen. Allerdings wurde in der Beschlussvorlage des Verkehrsausschusses vom 11.11.2015 (1850/2015) die Westseite des Bahnhofs, welche unter der Hochbrücke liegt, als geeignete Alternative wieder ins Gespräch gebracht. Letzter Stand aus der Beschlussvorlage 0183/2016 vom 25.01.2016 ist: „Zurzeit klärt die Verkehrsverwaltung die weiteren Schritte, z. B. die Beauftragung eines Architektenentwurfs, mit der Verdingungsstelle.“

Wir fragen daher an:

1. Welche Schritte sind seit Januar 2016 in Bezug auf die Planungen zum Fahrradparkhaus konkret erfolgt?
2. Welcher Standort ist für das Fahrradparkaus aktuell vorgesehen? Sind die Bedenken bzgl. der Feuerwehrzufahrt inzwischen hinfällig?
3. Entfallen durch den Bau des Fahrradparkhauses die jetzigen kostenfreien Fahrradabstellplätze am Westeingang des Hauptbahnhofs?
4. Ursprünglich wurde erwogen, eine halbautomatische und zum Teil kostenpflichtige Anlage zu errichten. Darauf wird in der Beschlussvorlage 1850/2015 nicht mehr eingegangen. Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand der Planungen? Soll die Benutzung des Fahrradparkhauses kostenpflichtig sein?
5. Die Finanzierung des Fahrradparkhauses soll aus den Mitteln der Stellplatzablöse (gemäß §47 Abs. 5 Satz 2 LBauO) finanziert werden. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Kosten des vorgesehenen Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof West auf ca. 1,2 Mio. € ohne Planungskosten.
a) Konnte inzwischen ein genauerer Kostenplan inklusive Planungskosten aufgestellt werden?
b) Wie hoch sind danach die Gesamtkosten für den Bau des Parkhauses?
c) Können diese Kosten wie geplant komplett aus der Stellplatzablöse gedeckt werden?
6. Ist geplant, in das Fahrradparkhaus auch eine Reparaturstation mit zu integrieren?
7. Gibt es Überlegungen der Verwaltung, andere Träger am Fahrradparkhaus (z.B. die Deutsche Bahn als Eigentümer des Grundstücks) mit zu beteiligen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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