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Antrag / Anfrage / Rede

Freizeitaktivitäten am Rheinufer im Bereich der Taunusstraße

Anfrage zur Stadtratssitzung am 27.09.2006

Das Rheinufer im Bereich der Taunusstraße hat sich seit einigen Jahren zunehmend zum Anziehungspunkt für Freizeitaktivitäten entwickelt. Die Nutzer reisen vielfach aus der weiteren Umgebung an, wie die Autokennzeichen deutlich machen.

 

Die Anwohner müssen bis in die frühen Morgenstunden andauernde Aktivitäten wie wildes Lagern, Grillen und Musizieren ertragen. Als besondere Belästigung sind Dunst- und Rauchschwaden, Lärmbelästigung und Urinieren hervorzuheben. Ferner werden zum Beginn und Ende oft ganze Wagenladungen von Getränkekisten mit den damit verbundenen Geräuschen ein- und ausgeladen.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Weshalb unterbindet die Stadt nicht die exzessive und gegen viele Vorschriften verstoßenden Freizeitaktivitäten in einem Wohngebiet?

2. Weshalb richtet die Stadt keine anmelde- und gebührenpflichtigen Grillpunkte ein, wie dies in anderen Stadtteilen gehandhabt wird?

3. Welche Möglichkeiten der überwachten Reglementierung sieht die Stadt? Wie beurteilt die Verwaltung die Aufstellung einer Satzung durch den Stadtrat?

4. Wie beurteilt die Verwaltung die Frage der Lärmstörung durch Grillen am Rheinufer in Zeiten der gesetzlichen Nachtruhe (vgl. § 4 Landesimmissionsschutzgesetz)?

5. Wie steht die Stadt zu alternativen Standorten, wie z.B. die keine Wohnbebauung unmittelbar tangierenden Flächen oberhalb der Rheinufergarage? Hier gibt es Parkplätze und sogar Toiletten.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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