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Antrag / Anfrage / Rede

Gebührennachforderungen für Straßenreinigung auf dem Lerchenberg

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.12.2007

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz hat aufgrund eines Einzelfall-Urteiles des OVG Koblenz vom 07.03.2006 die Gebühren für die Straßenreinigung im Mainzer Stadtteil Lerchenberg neu berechnet. Die Eigentümer erhielten Bescheide zu Gebührennachforderungen der Straßenreinigung für die Jahre 2005 bis 2007. Dabei wurde für die so genannten „Hinterlieger“ Gebühren gut geschrieben, für die so genannten „Vorderlieger“ wurden erhebliche Nachzahlungen bis zu 1000 Euro eingefordert. Dies ist aus unserer Sicht eine Maßnahme, die in vielen Aspekten für unsere Fraktion nicht hinnehmbar ist.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie würdigen der Entsorgungsbetrieb und die Verwaltung den rechtlichen Rahmen ihrer Gebührenneuberechnungen? Warum wurde es erforderlich, die jahrelange gleichberechtigte Finanzierung der Straßenreinigung auf dem Lerchenberg zu beenden?

2. Ist das Wegesystem aus Sicht von Entsorgungsbetrieb und Verwaltung mit dem in Finthen überhaupt vergleichbar?

3. Bestehen aus der Sicht der Verwaltung Zweifel an dieser Vorgehensweise? Sollte jedem betroffenen Lerchenberger empfohlen werden, Rechtsmittel gegen die Bescheide einzulegen?

4. Wie kam es dazu, dass eine ganze Reihe von Gebührenbescheiden handschriftlich nachgebessert wurde?

5. Wie bewertet der Entsorgungsbetrieb bzw. die Verwaltung den Beschluss des Ortsbeirates Mainz-Lerchenberg vom 08.11.2007?

6. Weshalb gibt es derzeit keine rechtsverbindliche Satzung, sondern nur Stückwerk und eine nicht rechtsverbindliche Satzung auf der Homepage der Entsorgungsbetriebe?

7. Wie kommt es, das erstmals seit Bestehen des Lerchenbergs nun auch an eine Straße angrenzende Garagen zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden und das rückwirkend ab 2005, obwohl diese über die Wohnwege und einen gemeinsamen Garageninnenhof erschlossen sind?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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