Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Geplante Anlage zur Klärschlammverbrennung in Mombach

Anfrage zur Stadtratssitzung am 20.05.2015

Der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Mainz plant gemeinsam mit der TVM GmbH den Bau einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in Mainz-Mombach. Die weitere Durchführung des Projektes wurde zeitweise ausgesetzt und ein weiteres Gutachten eingeholt, das Ende des vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Nun hat der Stadtvorstand bekannt gemacht, dass er an dem Projekt festhält. Offen sind nach wie vor etliche weitere Fragestellungen, die u.a. auch durch besorgte Bürgerinnen und Bürger an die ÖDP-Stadtratsfraktion weitergetragen wurden.

Wir fragen daher an:

1. Aufgrund welcher Erkenntnisse und alternativen Prüfungen kam der Stadtvorstand zu dem Ergebnis, dass er an diesem Projekt festhalten wird?
2. Wie erklärt sich die Kostensteigerung des Projektes von 36 auf 42 Millionen Euro und wer muss diese Mehrkosten tragen?
3. Der Klärschlamm besteht zu 73% aus Wasser und soll ungetrocknet mit Tankwagen aus den verschiedenen Kommunen nach Mainz gebracht werden. Die zentrale Trocknung des Klärschlamms ist dann erst in Mainz-Mombach vorgesehen. Die aufwendigen Klärschlammtransporte aus den Kommunen nach Mainz ließen sich also deutlich reduzieren, wenn die Trocknung dezentral vor dem Transport nach Mainz bereits in den einzelnen Kommunen stattfinden würde. Warum soll eine dezentrale Trocknung des Klärschlamms nicht möglich sein?
4. 78% der vorgesehenen Menge des Klärschlammes stammen aus dem Raum Kaiserslautern. Wurden im Vorfeld in Bezug auf die anstehenden Klärschlammtransporte alternative Standorte der Anlage geprüft, die hinsichtlich der Fahrten weniger gefahrene Kilometer ergeben?
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Verbrennung des Mainzer Klärschlammes (ca. 6000 Tonnen Trockenmasse/Jahr) in der Mainzer Müllverbrennungsanlage?
6. Ab wann rechnet die Verwaltung mit wirtschaftlich betriebenen Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung und ab wann sollen diese im Rahmen des Mainzer Projektes eingesetzt werden?
7. Gibt es bereits beschlossene Gesetze, die die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen gänzlich verbieten und ab wann ist damit zu rechnen?
8. Wie beurteilt die Verwaltung die Forderungen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND), die er in seiner Reihe „BUNDposition Klärschlamm, Nr. 41“ vertritt? Darin wird u.a. dargelegt, dass „die Verbrennung der Klärschlämme weder ökonomisch noch ökologisch der Königsweg ist.“ Vielmehr werden alternative Wege gefordert.
9. Werden der Stadtrat und/oder städtische Gremien erneut mit dem Projekt befasst und wann? Wenn nein, warum nicht?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück