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Antrag / Anfrage / Rede

Gewerbeimmobilien als Flüchtlingsunterkünfte

Anfrage zur Stadtratssitzung am 03.12.2014

Der Bundestag hat Anfang November beschlossen, dass Flüchtlinge künftig auch in Gewerbegebieten untergebracht werden dürfen. Außerdem sollen Bürohäuser und andere Gewerbeimmobilien direkt als Flüchtlingsheime genutzt werden dürfen. Die Regelung soll auf fünf Jahre befristet sein.

Wir fragen daher an:

1. Welche Leerstände in Bürohäusern oder sonstigen Gewerbeimmobilien in Mainz eignen sich zur Unterbringung von Flüchtlingen?
2. Welche Unterbringungsmöglichkeiten bestehen in derzeit leerstehenden Gewerbeimmobilien oder Bürogebäuden im Stadtzentrum oder stadtnahen Bereich?
3. Beabsichtigt die Stadt Mainz, Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten zu errichten bzw. Bürohäuser oder andere Gewerbeimmobilien (außerhalb und innerhalb des Stadtzentrums) zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen?
4. Welche Maßnahmen sind konkret geplant in Bezug auf die vom Bundestag jüngst beschlossenen neuen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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