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Antrag / Anfrage / Rede

Glasverbot – Allgemeinverfügung zum Rosenmontag 2016

Antrag zur Stadtratssitzung am 11.02.2015

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob für Rosenmontag 2016 eine Allgemeinverfügung erlassen werden kann. Dabei möge sich die Verwaltung im Wesentlichen an folgenden Vorgaben orientieren:

1. Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen:
Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen ist außerhalb von geschlossenen Räumen in den unter Ziffer 2 genannten Zeiträumen, in dem unter Ziffer 3 genannten Bereich untersagt.
Glasbehältnisse sind alle Behältnisse, die aus Glas hergestellt sind, wie zum Beispiel Flaschen und Gläser.
Von diesem Verbot ausgenommen ist das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

2. Zeitlicher Geltungsbereich
Das Verbot gilt in dem unter Ziffer 3 genannten Bereich für: Rosenmontag Montag, 08.02.2016 von 8:00 Uhr bis Dienstag, 09.02.2016, 5.00 Uhr

3. Räumlicher Geltungsbereich:
Das Mitführungs- und Benutzungsverbot nach Ziffer 1 gilt im gesamten Ortsbezirk Altstadt.

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. Eine etwa eingelegte Klage hat daher keine aufschiebende Wirkung.

5. Androhung von Zwangsmitteln
Hiermit wird für den Fall des Mitführens oder Benutzens eines Glasbehältnisses innerhalb des zeitlichen und räumlichen Geltungsbereiches dieser Allgemeinverfügung das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs in Form der Wegnahme des mitgeführten Glasbehältnisses bzw. der mitgeführten Glasbehältnisse angedroht.

Begründung:

Der Rosenmontag ist traditionell der Tag, an dem von großen Teilen der Mainzer Bevölkerung auf den Straßen in Mainz der Höhepunkt der Fastnacht gefeiert wird. Durch die überregionale Bekanntheit und Beliebtheit der Mainzer Fastnacht kommen zudem auch tausende von Besuchern insbesondere in die Mainzer Innenstadt, um beim Straßenkarneval mitzufeiern. Zum Feiern gehört dabei auch regelmäßig der Konsum von Getränken. Viele bringen die Getränke in Glasflaschen mit und konsumieren diese dann vor Ort im öffentlichen Raum (auf der Straße). Die leeren Flaschen werden dann häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern einfach auf den Boden gestellt, geworfen, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. Aufgrund der Vielzahl der Feiernden und der so auf den Straßen entsorgten Flaschen, ist der Boden schon nach kurzer Zeit mit Flaschen und gefährlichen Glasscherben übersät.

Die Glasflaschen und Glasscherben werden zu Stolperfallen, verursachen Verletzungen, können bei körperlichen Auseinandersetzungen als gefährliche Waffen eingesetzt werden und führen schließlich bei Dienst- und Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdienste und des Entsorgungsbetriebs der Stadt Mainz zu Reifenschäden. Dabei stellen die Reifenschäden an Fahrzeugen für den Rettungsdiensteinsatz nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern vor allem ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, da im schlimmsten Fall akute, lebensrettende Einsätze nur mit erheblicher Zeitverzögerung durchgeführt werden können.

Da die Entsorgung der Scherben in gepflasterten Straßenbereichen, auf Plätzen und in Grünflächen nicht maschinell vorgenommen werden kann, muss im Anschluss an eine solche Großveranstaltung die Reinigung manuell und damit sehr zeitaufwändig durchgeführt werden. Deshalb besteht auch noch Tage nach den Feierlichkeiten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial (eingeschränkter Radverkehr, mögliche Schnittverletzungen für Mensch und Tier auf Grün- und Platzflächen etc.).

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

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