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Antrag / Anfrage / Rede

Haushaltssperre 2012 – Rundschreiben 3/2012 vom 12.01.2012

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.02.2012

In dem obigen Rundschreiben heißt es auf Seite 1 unten/Seite 2 oben

a) Allgemeine Haushaltssperre
Generell dürfen nur noch die unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen sowie eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Alle Bereiche sind gezwungen, ihre Tätigkeiten und Maßnahmen einer strengen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob ihre Entscheidungen sachlich absolut notwendig und zeitlich unaufschiebbar sind.
Auf eine formelle Sperrung von Ansätzen für Personlaufwendungen wird verzichtet. Allerdings wird erwartet, dass alle planerisch nicht erfassten Mehrbelastungen, wie z.B. Höhergruppierungen oder Besoldungserhöhungen, innerhalb der Budgets kompensiert werden. Damit dies sichergestellt werden kann, sind entsprechende Spielräume – insbesondere bei der Wiederbesetzung freier Stellen – zu schaffen.


Wir fragen hierzu:

1. War die vorzeitige Beförderung (freiwillige Leistung) von Bürgermeister Günter Beck und Frau Beigeordneter Marianne Grosse bereits im Haushalt 2011/2012 veranschlagt?

2. Falls dies nicht im Haushalt vorgesehen war,
a) wie werden diese Beförderungen auf der Grundlage der im Rundschreiben 3/2012 genannten Prämisse für eine allgemeine Haushaltssperre kompensiert?
b)wurde hierzu z.B. auf die Wiederbesetzung freigewordener Stellen - wenn ja, bei welchen Stellen – verzichtet?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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