Antrag / Anfrage / Rede
Hitzeschutz in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für vulnerable Gruppen stärken
gemeinsamer Antrag von FDP und ÖDP zur Stadtratssitzung am 09.09.2026
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei allen künftigen Neubauten sowie grund-legenden Sanierungen von Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie weiteren städtischen Gebäuden, in denen sich regelmäßig besonders hitzeempfindliche oder vulnerable Personengruppen aufhalten, den Einbau geeigneter aktiver Kühlsysteme, insbesondere reversibler Wärmepumpen, die sowohl Heiz- als auch Kühlfunktionen übernehmen können, beziehungsweise Klimaanlagen verbindlich zu prüfen und grundsätzlich vorzusehen, sofern dem keine zwingenden technischen oder denkmalrechtlichen Gründe entgegenstehen.
2. Dabei soll nicht allein auf einzelne Aufenthaltsräume abgestellt werden. Viel-mehr soll bei der Planung geprüft werden, welche Bereiche eines Gebäudes ins-besondere während länger andauernder Hitzeperioden gekühlt werden müssen, um gesundheitlich vertretbare Raumtemperaturen gewährleisten zu können.
3. Bei bestehenden Gebäuden dieser Kategorien soll die Verwaltung im Rahmen ohnehin geplanter Sanierungen prüfen, ob eine Nachrüstung mit Klimatisierung technisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich ist.
4. Der Einsatz von Klimaanlagen und reversiblen Wärmepumpen soll nach Möglichkeit mit Photovoltaikanlagen auf den jeweiligen Gebäuden oder auf zugehörigen Flächen verbunden werden. Ziel soll es sein, den für die Kühlung benötigten Strom möglichst vor Ort klimafreundlich zu erzeugen und dadurch die zusätzlichen Betriebskosten so weit wie möglich zu reduzieren.
5. Die Verwaltung wird gebeten, dabei auch Speicherlösungen, intelligente Gebäu-desteuerung, Verschattung, Fassaden- und Dachbegrünung sowie weitere passive Hitzeschutzmaßnahmen einzubeziehen. Diese sollen aktive Kühlung ergänzen, sie aber dort nicht ersetzen, wo bei extremer Hitze ein verlässlicher gesundheitlicher Schutz nur durch technische Kühlung gewährleistet werden kann.
6. Die Stadtverwaltung soll dem Stadtrat ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht,
o welche städtischen Einrichtungen prioritär betroffen sind,
o bei welchen anstehenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen eine Klimatisierung bereits berücksichtigt werden kann,
o welche Investitionskosten voraussichtlich entstehen,
o welche Einsparungen durch die Kombination mit Photovoltaik möglich sind und
o welche Förderprogramme von Bund und Land genutzt werden können.
Begründung:
Heiße Sommer und länger anhaltende Hitzeperioden stellen Kommunen vor neue Herausforderungen. Besonders betroffen sind Menschen, die sich nicht ohne Weiteres selbst schützen oder ihr Umfeld wechseln können. Dazu gehören Kinder in Kitas und Schulen ebenso wie ältere Menschen, Pflegebedürftige und andere vulnerable Gruppen.
Gerade in Schulen und Kindertagesstätten zeigen sich die Folgen hoher Raumtemperaturen sehr unmittelbar. Konzentrationsfähigkeit und Leistungsvermögen sinken, gleich-zeitig steigt die körperliche Belastung. Für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen kann starke Hitze sogar zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko werden.
Die Antwort darauf kann nicht darin bestehen, bei jedem heißen Sommer lediglich kurzfristig über reduzierte Betreuungszeiten, Unterrichtsausfall oder provisorische Maß-nahmen zu diskutieren. Eine wachsende Stadt muss ihre öffentliche Infrastruktur so planen, dass sie auch unter veränderten klimatischen Bedingungen zuverlässig funktioniert.
Dabei ist entscheidend, Klimaanpassung, technische Vernunft und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden. Moderne Gebäudetechnik ermöglicht es heute, Räume effizient und bedarfsgerecht zu kühlen. Gleichzeitig fällt der größte Kühlbedarf genau in die Zeiten, in denen Photovoltaikanlagen besonders viel Strom erzeugen. Deshalb bietet sich gerade bei Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen eine Kombination von Photovoltaik und Klimatisierung an.
Der Strom für die Kühlung kann so zu einem erheblichen Teil direkt auf dem eigenen Dach erzeugt werden. Das reduziert laufende Kosten, entlastet langfristig den städtischen Haushalt und verhindert, dass notwendiger Hitzeschutz zu dauerhaft steigenden Energiekosten führt. Im Idealfall können Gebäude einen großen Teil des für ihre Kühlung benötigten Stroms selbst produzieren.
Selbstverständlich bleiben baulicher Sonnenschutz, Verschattung, Dämmung, Nacht-lüftung, Begrünung und eine intelligente Gebäudesteuerung wichtige Bestandteile eines wirksamen Hitzeschutzes. Sie stoßen jedoch bei lang anhaltenden extremen Temperaturen an Grenzen. Wer besonders gefährdete Menschen schützen will, darf des-halb technische Kühlung nicht grundsätzlich ausschließen.
Die Stadt Mainz sollte bei Neubauten und Sanierungen vorausschauend handeln. Eine Klimaanlage nachträglich in ein Gebäude einzubauen, ist häufig komplizierter und teurer, als sie von Anfang an in die Planung zu integrieren. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, verbindliche Standards für zukünftige Bau- und Sanierungsprojekte zu schaffen. Reversible Wärmepumpen bieten hier zusätzlich den Vorteil, dass sie ganzjährig sowohl für Heizung als auch Kühlung genutzt werden können und damit den Investitionsaufwand rechtfertigen.
Hitzeschutz ist keine Frage des Komforts, sondern zunehmend eine Frage funktionierender öffentlicher Daseinsvorsorge. Kinder, ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen haben Anspruch darauf, dass öffentliche Einrichtungen auch an sehr heißen Tagen sicher und nutzbar bleiben. Moderne Technik und erneuerbare Energie machen es möglich, diesen Schutz wirksam, wirtschaftlich und klimaverträglich zu organisieren.
Susanne Glahn
FDP-Fraktionsvorsitzende
Dr. Claudius Moseler
ÖDP-Fraktionsvorsitzender