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Antrag / Anfrage / Rede

Hortplätze in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.02.2014

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Eltern Schwierigkeiten haben, Betreuungsplätze für ihre grundschulpflichtigen Kinder zu finden. Angeblich sollen bei der Vergabe der Plätze soziale Belange vernachlässigt werden und stattdessen das „Windhundprinzip“ (wer zuerst seinen Antrag abgibt, bekommt einen Platz) zur Anwendung kommen. Abgesehen davon entspricht jedenfalls die Anzahl der Betreuungsplätzen für Grundschulkinder nicht dem tatsächlichen Bedarf in Mainz.

Wir fragen deshalb an:

1. Wie ist die Versorgung in den einzelnen Mainzer Stadtteilen mit Hortplätzen-Plätzen an betreuenden Grundschulen?
2.1 Wie hat sich die Situation bezüglich der Wartelisten für die Hortbetreuung von Grundschülern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte angeben, wie viele Personen/Familien es auf den Wartelisten in den letzten fünf Jahren gab).
2.2 Wie sind die Wartelisten aufgebaut (Zentrale Liste Stadt/Listen für jeden Stadtteil oder jede Einrichtung)?
3. Nach welchen Kriterien werden die Hortplätze bzw. Plätze an betreuenden Grundschulen vergeben?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um das Betreuungsproblem bei Grundschüler/-innen zu lösen?

Dr. Claudius Moseler, Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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