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Antrag / Anfrage / Rede

Illegale Zufahrtsstraße zum Bauhaus-Baumarkt

Anfrage zur Stadtratssitzung am 06.12.2006

Zwischen dem 30.10.2006 und dem 10.11.2006 hat der Bauhaus-Baumarkt einen illegalen Zufahrtsweg zum Betriebsgelände und den Parkplätzen über die Alte Mainzer Straße betrieben. Erst durch den Protest der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler konnte erreicht werden, dass diese Zu- bzw. Ausfahrt umgehend geschlossen wurde.

 

Die gültigen Bebauungspläne (W97 und W65) geben keine Planungsgrundlage für eine solche zusätzliche Baumarktzu- und ausfahrt.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Lag überhaupt ein Bauantrag seitens der Marktleitung bzw. der Unternehmensleitung von Bauhaus vor? Welchen Inhalt hat dieser Antrag und wann ist dieser bei der Verwaltung eingegangen?

2. Wenn dieser Antrag vorliegt, wie wird die Verwaltung entscheiden?

3. Hatte die Leitung des Baumarktes Grund zu der Annahme, dass dort eine Zufahrt entsteht?

4. Welche Sanktionen erfolgen für diese nicht genehmigte Maßnahme?

5. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf, der durch die Beseitigung von Hecken, Sträuchern und Grünflächen auf städtischem Gelände entstanden ist?

6. Sind von der Stadt Maßnahmen ergriffen worden, die auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Geländes auf Kosten des Verursachers zielen?

7. Wie beurteilt die Verwaltung die Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner in der Alten Mainzer Straße 159-181, einen ausreichenden Schall- und Sichtschutz zum Bauhaus-Parkplatz zu errichten? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung hier, entsprechende Abhilfe zu schaffen?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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