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Antrag / Anfrage / Rede

KI-generierte und GEMA-freie Musik auf Mainzer Weihnachtsmärkten

Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.09.2026

Die musikalische Begleitung gehört für viele Besucherinnen und Besucher zur Atmosphäre eines Weihnachtsmarktes. Gleichzeitig können für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik erhebliche GEMA-Gebühren und sonstige Lizenzkosten entstehen. Die ÖDP Mainz hält es für sinnvoll, neue technische Möglichkeiten auch dort zu prüfen, wo sie einen Beitrag zur Senkung laufender Veranstaltungskosten leisten können. Moderne KI-Anwendungen ermöglichen inzwischen die Erstellung eigener Musikstücke und könnten gerade für Hintergrundmusik auf Weihnachts- und Adventsmärkten eine Ergänzung zu herkömmlicher lizenzpflichtiger Musik darstellen. Daneben gibt es GEMA-freie beziehungsweise entsprechend lizenzierte Musikangebote. Dabei ist zu beachten, dass KI-generierte Musik nicht automatisch GEMA-frei ist. Entscheidend sind die konkreten Rechte und Lizenzbedingungen der verwendeten Werke und Dienste. Sollte durch den Einsatz rechtssicher nutzbarer Musik eine Reduzierung der Veranstaltungskosten möglich sein, könnten hiervon insbesondere kleinere Weihnachtsmärkte sowie Vereine, Initiativen und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen in den Mainzer Stadtteilen profitieren.

Daher fragen wir an:

1.    Welche Kosten entstehen der Stadt Mainz beziehungsweise den Veranstaltern der städtischen Weihnachtsmärkte derzeit jährlich durch GEMA-Gebühren und sonstige Musiklizenzen?
2.    Kann die Stadtverwaltung prüfen, ob auf Weihnachtsmärkten der Stadt Mainz sowie auf Weihnachtsmärkten und Adventsveranstaltungen in den Stadtteilen künftig verstärkt GEMA-freie beziehungsweise entsprechend lizenzierte Musik eingesetzt werden kann?
3.    Kann insbesondere geprüft werden, ob mit Hilfe von KI-Musiktools eigene Weihnachts- und Hintergrundmusik erstellt werden könnte, deren Nutzungs- und Verwertungsrechte eine kostenfreie oder deutlich kostengünstigere öffentliche Wiedergabe ermöglichen?
4.    Welche rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Urheberrecht, Leistungsschutzrechten, Lizenzbedingungen und GEMA sind hierbei zu beachten?
5.    Wäre es denkbar, dass die Stadt Mainz einen eigenen Pool mit rechtssicher nutzbarer Weihnachts-, Advents- und Hintergrundmusik aufbaut, der auch den Ortsverwaltungen beziehungsweise Veranstaltern in den Stadtteilen zur Verfügung gestellt werden kann?
6.    Welche finanziellen Einsparungen könnten sich dadurch gegenüber der bisherigen Nutzung GEMA-pflichtiger Musik ergeben?
7.    Könnte zunächst bei einzelnen Weihnachtsmärkten oder Veranstaltungen ein Pilotprojekt durchgeführt werden, um Akzeptanz, Qualität und mögliche Kosteneinsparungen zu untersuchen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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