Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Kompetenzen der Ortsbeiräte

Anfrage zur Stadtratssitzung am 3. Februar 2016

Eine kleine Anfrage im rheinland-pfälzischen Landtag (Drucksache 16/5999) befasste sich mit den Kompetenzen der Ortsbeiräte. Dazu hatte das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur u.a. bei den 38 betroffenen Verbandsgemeinden, 19 verbandsfreien Gemeinden und 11 kreisfreien Städten eine entsprechende Umfrage zu den Aufgabenübertragungen auf Ortsbeiräte gestartet. Es gab insgesamt 48 Antwortbeiträge. Eine umfassende Aufgabenübertragung im Sinne des § 75 Absatz 2 Satz 2 GemO wird bereits seit Jahren in der Mainzer Kommunalpolitik diskutiert. Auch hatte die ÖDP bereits Anträge zu diesem Thema eingereicht. Die vorliegende Anfrage beleuchtet das Thema jedoch an einigen Punkten neu.

Wir fragen daher an:

1. Hat die Landeshauptstadt Mainz die Anfrage des Ministeriums beantwortet und wenn ja, möchten wir Sie bitten die Antwort der Anfrage als Anlage beizufügen.

2. In den Antworten führt das Ministerium aus: „Beschlüsse, die der Gemeinderat ohne die erforderliche Anhörung des Ortsbeirats trifft, sind rechtswidrig.“ Wie möchte die Verwaltung mit dieser sehr deutlichen Feststellung in Zukunft die Abstimmung solcher Fragen zwischen Stadtrat und Ortsbeiräten verbessern?

3. Welche Aufgabenübertragungen im Sinne des § 75 Absatz 2 Satz 2 GemO kann sich die Verwaltung für die Mainzer Ortsbezirke vorstellen? Bitte nehmen Sie jeweils Stellung zu den u.a. Punkten, die auch in der Landtagsdrucksache ausdrücklich genannt werden:

• eigenes Budgetrecht der Ortsbeiräte,
• Verpachtung von Grundstücken und Vermietung von Wohnungen,
• Gestaltung des Friedhofs und der sonstigen öffentlichen Anlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünanlagen),
• Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen,
• Gestaltung örtlicher Veranstaltungen (z. B. Heimat- und Straßenfeste, Wochen- und Jahrmärkte),
• Nutzungsregelung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Gemeindehäuser, Sportplätze),
• Festsetzung der Reihenfolge für den Ausbau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen,
• Teilnahme an Wettbewerben (z. B. des Landes oder des Landkreises),
• Verwendung von zweckgerichteten Spenden.

4. Wie können aus Sicht der Verwaltung die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Ortsbeiräte verbessert werden?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück