Antrag / Anfrage / Rede
Längere Öffnungszeiten der Außengastronomie – Geltungsbereich
Anfrage zur Stadtratssitzung am 04.02.2026
Nach unserem Kenntnisstand gelten die städtischen Regelungen zu längeren Öffnungszeiten der Außengastronomie derzeit nur für die Mainzer Altstadt und die Mainzer Neustadt. Aus Sicht der ÖDP Mainz stellt sich die Frage nach der sachlichen Begründung sowie nach einem fairen, nachvollziehbaren Vorgehen für die übrigen Stadtteile.
Wir fragen daher an:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage und anhand welcher Kriterien wurde festgelegt, dass die Regelung zu längeren Öffnungszeiten der Außengastronomie ausschließlich für die Mainzer Altstadt und die Mainzer Neustadt gilt?
2. Welche fachlichen, ordnungs- bzw. lärmrechtlichen Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dagegen, die Regelung – ggf. mit quartiers- oder standortbezogenen Auflagen – auch auf weitere Mainzer Stadtteile auszuweiten?
3. Welche Erfahrungen liegen der Verwaltung seit Einführung der Regelung in Altstadt/Neustadt vor (z. B. Beschwerden, Kontrollergebnisse, Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner, Sicherheitslage), und wie werden diese Erfahrungen evaluiert?
4. Ist die Verwaltung bereit, eine strukturierte Bedarfserhebung/Umfrage bei Kneipen und Restaurants in den übrigen Stadtteilen durchzuführen, um Interesse und praktikable Rahmenbedingungen für längere Öffnungszeiten der Außengastronomie zu ermitteln – und falls ja, in welchem Zeitraum und mit welchem Vorgehen?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung sowie um Darstellung, welche nächsten Schritte die Verwaltung für eine mögliche Ausweitung oder eine Bedarfserhebung vorsieht.
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender