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Antrag / Anfrage / Rede

Lärmaktionsplan umsetzen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.03.2015

Am 1.10.2014 hat der Stadtrat eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen und als einen 4. von insgesamt acht Arbeitsschritten die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragt. Der ursprüngliche Lärmaktionsplan wurde bereits 2009 beschlossen.

Die Menschen in Mainz müssen mit diversen Lärmquellen kämpfen. Hierzu zählt nicht nur der Fluglärm, sondern auch Straßenverkehrslärm und der Eisenbahnlärm vor allem im Neustadtbereich und in Weisenau. Hinzu tritt häufig „hausgemachter“ Lärm z.B. durch Großveranstaltungen, die von der Verwaltung auf dem Hechtsheimer Messegelände genehmigt werden.

Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes erfolgt in folgenden Schritten:
a) Sichtung und Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012/2013
b) Beteiligung der betroffenen Ämter
c) Erarbeitung des Lärmaktionsplanes, Entwurf in Abstimmung mit den Ämtern
d) Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Stadtrat
e) Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, Entwurf
f) Wertung der Eingaben und Erstellung des Lärmaktionsplanes Stadt Mainz
g) Beschluss des Lärmaktionsplanes durch den Stadtrat
h) Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes

Die Arbeitsschritte a) – d) wurden abgeschlossen.

Wir fragen daher an:
1. Wie viele der im ursprünglichen Lärmaktionsplan von 2009 aufgeführten Maßnahmen wurden bis heute umgesetzt oder eingeleitet?
2. Welche Maßnahmen wurden bis heute umgesetzt oder eingeleitet?
3. Wie weit ist in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Verfahrensschritt „e) Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, Entwurf“ inzwischen vorangeschritten? Wann ist mit einem Abschluss dieses Verfahrensschrittes zu rechnen?
4. Welche Zeiträume veranschlagt die Verwaltung jeweils für die weiteren Verfahrensschritte f), g) und h).
5. Zu welchem ungefähren Zeitpunkt ist insbesondere mit Verfahrensschritt „h) Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes“ zu rechnen?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung seitens der Kommune den Verkehrslärm an Bundesautobahnen mit diesem Instrument zu bekämpfen? Welche Mittel oder Maßnahmen wären dazu erforderlich?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung mittels einer kommunalen Lärmschutzverordnung den Fluglärm effektiv zu reduzieren?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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