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Antrag / Anfrage / Rede

Maßnahmen gegen Feinstaub

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.12.2007

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 27. September 2007 (BVerwG 7 C 36.07) sind die Kommunen verpflichtet, Maßnahmen gegen den Feinstaub zu ergreifen. Hier heißt es u.a.: „Solange ein Aktionsplan nicht aufgestellt ist, kann der Drittbetroffene sein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel im Wege der Klage auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen wie z.B. Straßenverkehrsbeschränkungen durchsetzen. Bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen muss die Behörde regelmäßig einschreiten. Damit steht dem Drittbetroffenen unabhängig von einem Aktionsplan effektiver Rechtsschutz zur Verfügung. Demgegenüber dient ein Aktionsplan eher dem Behördeninteresse an einer kohärenten Bündelung der Maßnahmen unter Vermeidung einer Vielzahl von Einzelansprüchen.”

 

Die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler stellt hierzu folgende Fragen:

 

1. Gibt es einen Maßnahmenplan der Verwaltung, wie im Falle einer notwendigen Sperrung der Mainzer Innenstadt reagiert werden soll?

2. Ist im Falle der Sperrung der Mainzer Innenstadt der verstärkte Einsatz des ÖPNVs vorgesehen?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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