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Antrag / Anfrage / Rede

Masterplan Stadtentwicklung 2040 für Mainz

Antrag zur Stadtratssitzung am 01.06.2022

Der Stadtrat möge beschließen:

1.    Die Stadt Mainz erstellt einen Masterplan Stadtentwicklung 2040 für das gesamte Stadtgebiet, in dem sämtliche Themenfelder aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Darunter sind insbesondere die Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe, die Entwicklung von Erholungs-, Naturschutz-, Frei- und landwirtschaftlichen Flächen sowie die Infrastruktur mit Blick auf Bildungseinrichtungen, Kultur, Verkehrsflächen, einer ökologischen Mobilität und einer klimaneutralen Energieversorgung zu berücksichtigen. Dabei sind für die einzelnen Sektoren nachhaltige Entwicklungschancen, aber auch die Grenzen des Wachstums aufzuzeigen – dies auch unter Berücksichtigung der gesteckten Ziele im Bereich der Klimaneutralität (u.a. Beschluss Klimanotstand) und der Anpassung an den Klimawandel.

2.    In diesem Kontext wird der Flächennutzungsplan – mit seiner inhaltlichen Substanz aus den 90er Jahren – von diesem Masterplan Stadtentwicklung 2040 abgeleitet und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften neu aufgestellt. Nach über 20 Jahren müssen sich die aktuellen Anforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung unter Einbeziehung des Landschaftsplans mit den erforderlichen Zielen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes hier endlich wiederfinden. Auch müssen Grünflächen zu Erholungszwecken aufgewertet werden.

Begründung:

Mit einem „Masterplan Stadtentwicklung 2040“ soll eine Gesamtstrategie in der baulichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Mainz erstellt werden. Dies dürfte aufgrund der finanziellen Entwicklung der Stadt nun endlich möglich sein. Die weitere Entwicklung von Mainz als Biotechnologiestandort sowie der Bereitstellung von Flächen, u.a. für die expandierende Firma BionTech, erfordert nun endlich einen großen „Wurf“ in der Stadtentwicklung anstelle von kleinteiligen Einzellösungen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Hierdurch könnten außerdem die Planungen auch besser an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden – statt wie bisher ausschließlich an Investorenwünschen.

In einem Masterplan sollen die wesentlichen Ergebnisse vieler Einzelpläne zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst werden, um für die verschiedenen Mainzer Stadtteile eine schlüssige Entwicklung auf den Weg zu bringen. Aufgrund von Wachstumsgrenzen müssen auch etliche Entwicklungen mit den benachbarten Kommunen auf den Weg gebracht werden.

Die notwendige „Städtebauliche Strategie“ und die Vorbereitung eines Ideenwettbewerbs für den Biotechnologie-Standort Mainz (Vorlage 0516/2022) zeigt sehr deutlich, dass wir auf eine solche Entwicklung nicht richtig vorbereitet waren. Hier werden jetzt in einer gewissen Eile vorherige Planungen, wie z.B. die IGS am Europakreisel, plötzlich in Frage gestellt und eine Fläche in Betracht gezogen, die in einem regionalen Grünzug mit bestem Ackerboden liegt. Auch wird sich bei den verschiedenen Siedlungsentwicklungen der letzten Jahre nicht mehr an den fünf Entwicklungsachsen ausgerichtet, sondern immer Flächen dazwischen bebaut.

Letztendlich müssen die Ergebnisse des beauftragten Gutachtens zur Ermittlung von längerfristigen Wohnbauflächenpotenzialen im Außenbereich (siehe Vorlage 0378/2021) in einen Masterplan -nach einer entsprechenden fachlichen und politischen Bewertung – aufeinander abgestimmt berücksichtigt werden.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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