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Antrag / Anfrage / Rede

Mehr Transparenz bei kommunalen GmbH´s

Antrag zur Stadtratssitzung am 01.02.2006

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Stadt Mainz beantragt als Gesellschafter kommunaler GmbH's (z.B. Wohnbau, MVG) die Änderung der Gesellschaftsverträge in der Form, dass

 

1. die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.

2. den Medien alle Tagesordnungspunkte, die nach Absatz 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.

 

Begründung:

 

Seit mehr als 50 Jahren werden die öffentlichen stadtpolitischen Themen vor den interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus beraten. Das hat sich in all den Jahren bewährt. Inzwischen wurden nun aber immer mehr kommunale Aufgaben von der Stadt an geheim tagende städtische GmbH's ausgelagert. Transparenz und Bürgerfreundlichkeit kommen dabei zu kurz. Die demokratische Kontrolle durch die Bürgerschaft und die Medien ist dadurch eingeschränkt. Schattenhaushalte unterliegen nicht mehr einer demokratischen Kontrolle.

 

Die Tatsache, dass die meisten im Stadtrat vertretenen politischen Parteien auch im Aufsichtsrat dieser GmbH’s vertreten sind, kann die öffentliche Debatte kommunaler Angelegenheiten nicht ausreichend ersetzen. Demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger setzt einen für alle durchschaubaren Beratungsablauf voraus. Die Übertragung kommunaler Aufgaben in eine privatrechtliche Rechtsform darf nicht dazu führen, dass die Kommunalpolitik schrittweise der öffentlichen Kontrolle entzogen wird.

 

Die geforderte Befreiung von der Geheimhaltungspflicht ermöglicht den Bürgern und Stadträten eine öffentliche Debatte und den Medien zumindest die gezielte Nachfrage und Recherche, auch wenn die Sitzungen selbst dem GmbH-Gesetz entsprechend nach jetzigem Rechtsstand leider nichtöffentlich bleiben.

 

Das VG Regensburg (Aktenzeichen: RN 3 K 04.01408) hat am 02.02.2005 ein Urteil im Sinne des o.a. Antrags beschlossen. Auch der Deutsche Bundestag beschäftigt sich bereits mit dieser Problematik.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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