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Antrag / Anfrage / Rede

Möglichkeiten zur Umwandlung der Rechtsform der Stadtwerke Mainz AG

Anfrage zur Stadtratssitzung am 11.09.2013

Die Stadtwerke Mainz AG ist durch ihre Rechtsform allein ihren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet. Es bestehen daher gegenwärtig überhaupt keine Einflussmöglichkeiten von Seiten der Stadt bzw. des Stadtrates oder der ZBM. Dabei ist es unerheblich, dass ZBM und Stadt Eigentümer der Gesellschaft sind. Ein Durchgriffsrecht besteht nicht. Selbst Beschlüsse des Aufsichtsrates muss der Geschäftsführer nicht umsetzen, wenn sie den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zuwider laufen. Vor allem in der Diskussion um das Kohlekraftwerk wurde die Machtlosigkeit des Stadtrates deutlich.

Dies ist umso bedenklicher als die Stadtwerke Mainz AG bedeutenden Einfluss auf die wirtschaftlichen Belange und auf Fragen der Daseinsvorsorge der Stadt Mainz hat. Per Überleitungsvertrag vom 1. Juli 1971 wurden der Gesellschaft diverse Rechte und Pflichten übertragen, die mit der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, dem öffentlichen Nahverkehr und dem Betrieb eines Hafens, der städtischen Fernmeldeanlagen sowie mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung zusammenhängen.

Zum 1. Januar 2011 wurden die städtischen Anteile der Stadtwerke Mainz AG zu 89,11% in die ZBM eingebracht. Die direkte Beteiligung der Stadt an der Stadtwerke Mainz AG beträgt seither nur noch 4,79 %. Die Stadtwerke AG hält eigene Anteile in Höhe von 6,1 %.

Wir fragen daher an:

1. Welche Möglichkeiten gibt es, die Stadtwerke Mainz AG in einen Eigenbetrieb der Stadt Mainz bzw. eine städtische GmbH umzuwandeln?

2. Welche Risiken birgt ein solcher Formwechsel in sich?

3. Wie könnte sich ein Formwechsel auf die Durchgriffsrechte des Stadtrates auf die Stadtwerke auswirken? 4. Welche finanziellen Auswirkungen würde ein Formwechsel nach sich ziehen (Steuern, Ersatzansprüche der Vorstandsmitglieder etc.)?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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