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Antrag / Anfrage / Rede

Nutzung von E-Scootern in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 17.05.2023

Antwort der Verwaltung
Die Nutzung von E-Scootern hat sich in Mainz -wie in vielen anderen Städten und Ländern auch- zu einem echten Ärgernis entwickelt. Zwar stellen diese Fahrzeuge eine Bereicherung der Mobilität dar, allerdings sind sowohl hinsichtlich der Nutzung als auch des Abstellens der E-Scooter dringende Verbesserungsmaßnahmen erforderlich. Häufig liegen oder stehen diese Fahrzeuge auf Bürgersteigen und blockieren den Weg. Damit stellen sie nicht selten eine Unfallgefahr dar, die im schlimmsten Fall, wie kürzlich in Gelsenkirchen sogar zu einem tödlichen Unfall eines Radfahrers führten. Zudem werden die E-Scooter immer wieder einmal auch vorschriftswidrig von mehreren Personen genutzt. In Paris haben diese und andere Probleme schließlich dazu geführt, dass der Betrieb von E-Scootern in dieser Stadt eingestellt werden soll.

Der Mainzer Stadtrat hat 2022 beschlossen, dass für den E-Scooter-Verleih eine Sondernutzungsrichtlinie erstellt wird und diese den städtischen Gremien zum Beschluss vorzulegen ist. Ziel war es hier insbesondere auch, ein geordnetes Abstellen der E-Scooter im Stadtgebiet sicherzustellen. Auch stellt sich die Frage, inwieweit die Nutzung besser kontrolliert werden muss.

Wir fragen daher an:

1.    Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Sondernutzungsrichtlinie?
2.    Welche wesentlichen Regulierungen sind in der Sondernutzungsrichtlinie vorgesehen?
3.    Gibt es bereits eine Übersicht, wo reguläre gut zugängliche Abstellplätze für die E-Scooter vorgesehen sind? Ist dies auch für die Vororte vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
4.    Wer ist für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung der E-Scooter in der Stadt zuständig?
5.    Wer ist für die Kontrolle des ordnungsgemäßen Abstellens von E-Scootern im Stadtgebiet verantwortlich? Gibt es immer noch einen Ansprechpartner in der Verwaltung und wo kann man falsch abgestellte E-Scooter melden?
6.    Können die Betreiber verpflichtet werden für die unter 4 und 5 auftretenden Probleme eine Hotline einzurichten?
7.    In welchem Umfang können Bußgelder hinsichtlich der unsachgemäßen Nutzung von E-Scootern erteilt werden? Wenn ja, in welchem Umfang ist dies bereits erfolgt?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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