Antrag / Anfrage / Rede
Ökologischer Zustand von Gewässerrändern
Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.03.2026
Seit 2022 gilt das Verbot der Pflanzenschutzmittel-Anwendung an Gewässerrändern. Das Land Rheinland-Pfalz ist verpflichtet die Einhaltung zu überwachen. Zuständig hierfür ist die ADD. Bei insgesamt 16.500 Km Fließgewässer in Rheinland-Pfalz, und somit 33.000 km Gewässerränder ist davon auszugehen, dass die Überwachung nicht ausreichend ist und dies anschaulich belegt werden kann.
Wir fragen daher an:
1. Wie viele Kilometer Fließgewässer fließen durch das Gebiet der Stadt Mainz und wie viele Kilometer davon sind 2022, 2023, 2024 und 2025 in einem guten ökologischen Zustand?
2. Wie oft wurde 2022, 2023, 2024 und 2025 in der Stadt Mainz die Einhaltung des Verbotes von PSM-Anwendungen gemäß der PflSchAnwV § 4a an Gewässerrändern überprüft und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt? Welche Behörde hat die Kontrollen durchgeführt? Wurde die Stadt über die Ergebnisse informiert?
3. Welche Konsequenzen hat die Verwaltung aus den Verstößen gezogen und inwiefern werden diese geahndet?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender